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Geschrieben von like am 23.03.2016, 19:22 Uhr

hm...

mir wäre es im konkreten Fall lieber, die Übungsleitertätigkeit würde nicht als Ehrenamt, sondern als nebenberufliche Tätigkeit gelten... so auch im Vertrag tituliert. Es wird auch ein Entgelt genannt, das aber faktisch als Spende an den Verein zurück geht - gibt dann ne Spendenbescheinigung. Ehrenamt ist doch eigentlich per Definition entgeltfrei - lediglich Aufwandsentschädigung. Kann ich mich da auf den Vertrag berufen, der "Entgelt" und "nebenberuflich" sagt?

 
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