Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Shanalou am 26.06.2018, 12:01 Uhr

IGEL Leistungen müssen schriftlich angeboten werden

Es muss nicht nur angeboten werden, sondern ein Behandlungsvertrag gemacht werden. Die Preise müssen schriftlich einsichtig sein. Der Behandlungsvertrag kann auch mündlich zustande kommen, ist aber im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung eher problematisch für den Arzt.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.