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Geschrieben von Cruelchen am 05.01.2017, 10:15 Uhr

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Guten Morgen,

ich habe nochmal eine Steuerfrage, nachdem mir letztes mal so toll geholfen worden ist.

Mein Mann hat ein kleines Gewerbe (aber kein Kleinunternehmer mehr) und hat einmal Ware in Frankreich gekauft. Ich habe mir dabei nichts gedacht, aber jetzt gemerkt, dass wir eine USt ID hätten beantragen sollen.

Jetzt haben wir die franz. Steuer bezahlt und müssen auch noch USt. in D bezahlen, wenn ich das in der USt.Erklärung als innergemeinschaftlicher Erwerb angebe.

Kann ich das irgendwie retten?

Ich werde jetzt natürlich eine USt. ID beantragen. Aber der Verkäufer aus F wird wahrscheinlich seine Rechnung nicht ändern. Kann ich mich in D dann von der USt. in diesem Fall befreien lassen?

Vielen Dank

 
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