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Geschrieben von shinead am 18.05.2018, 9:47 Uhr

Kann ich der Oma den Urlaub verbieten als Umgangsberechtigter Elternteil?

Ok, Wochenenden von Dir sind wahrscheinlich davon betroffen. Die könnte man aber schlicht verschieben. Die Richter sehen da durchgängig einen Anspruch der Kinder auf zweiwöchigen Urlaub.
Ist denn aber Deine festgelegte Zeit in den Ferien davon betroffen? In den Sommerferien z.B. könnte die Oma zwei Wochen mit den Kindern weg fahren, die Mutter eine und Dir stünden trotzdem noch die Hälfte der Ferien unangetastet zur Verfügung.

Sprich: Habt ihr eine festgelegte Ferienregelung und ist diese durch den Urlaub gefährdet?
Oder habt ihr gar nichts abgesprochen?
Oder findet der Urlaub mit der Oma in der Ferienzeit der Mutter statt?

 
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