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Geschrieben von S_A_M am 16.03.2005, 18:01 Uhr

Kind überlebt Abtreibung / Doku Mittwoch Abend

ARD, Mittwoch, 16.03.2005

23:40 - 00:25 Uhr

Er sollte sterben, doch Tim lebt! Eine Abtreibung und ihre Folgen...

Im Juni 1995 trat der Paragraf 218 mit einer Neuregelung in Kraft: Die „embryopathische Indikation“ wurde gestrichen und die bis dato bestehende zeitliche Begrenzung für Schwangerschaftsabbrüche wegen einer Behinderung oder Schädigung vor der Geburt („22-Wochen-Frist“) wurde aufgehoben. Zeitgleich entfiel auch die Beratungspflicht für Schwangere und im Rahmen der nunmehr „medizinischen Indikation“ können Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nun praktisch bis unmittelbar vor der Geburt vorgenommen werden.

Tim hätte aufgrund dieser Regelung sterben können und sollen. Als seine Mutter 1997 in der 26. Woche mit ihm schwanger ist, diagnostizieren die Ärzte ein Down-Syndrom (Trisomie 21). Die Mutter will das Kind „so“ auf keinen Fall. Als sie mit Suizid droht, bekommt ein junger Assistenzarzt der Gynäkologischen-Geburtshilflichen Station der Städtischen Kliniken in Oldenburg den dienstlichen Auftrag: Schwangerschaftsabbruch durch Einleitung einer Frühgeburt. Er verabreicht ihr das Wehen auslösende Hormon Prostaglandin.

Normalerweise ist dies das Todesurteil für ein Baby. Doch Tim kommt lebend zur Welt. In der Erwartung, dass er bald stirbt, wird er neun Stunden ohne intensive ärztliche Behandlung liegen gelassen.

Durch die Umstände seiner Geburt werden sein Gehirn, seine Lunge und seine Augen geschädigt. Monatelang steht sein Leben auf der Kippe.

Tims leibliche Eltern bleiben bei ihrer Entscheidung: Sie wollen nichts mit dem Jungen zu tun haben. Ein halbes Jahr nach der Geburt findet sich eine Pflegefamilie, die Tim aufnimmt. Dort lebt er bis heute, inzwischen ist er sieben Jahre alt.

"Der Junge könnte es viel besser haben", sagt der Pflegevater, "wenn die Spätabtreibung nicht gewesen wäre."

Auch für den Arzt, der damals die Abtreibung vornahm, ist der "Fall Tim" noch nicht erledigt. Kürzlich wurde der Mediziner zu einer Geldstrafe verurteilt. Nicht wegen der Spätabtreibung, die war legal, sondern wegen unterlassener Hilfeleistung danach.

Der Arzt beschreibt offen sein Dilemma: "Erst sollte ich das Kind umbringen, um die Mutter zu retten. Dann sollte ich alles tun, um Tim am Leben zu halten. Dabei hatte ich ihn durch die Abtreibung doch schwer geschädigt."

Das Beispiel Tim stellt das Angebot der Spätabtreibung in Frage. Längst gelten Ungeborene im sechsten Monat der Schwangerschaft als lebensfähig. Oft wird alle medizinische Kunst aufgewendet, um "Frühchen" zu retten. Oft auch dann, wenn sie so früh zur Welt kommen, dass kaum die Möglichkeit besteht, dass sie später ohne Beeinträchtigungen leben können.

Kann es vor diesem Hintergrund vertretbar, legal sein, ein Kind im selben Alter sterben zu lassen, weil es eine angeborene Behinderung hat...?

siehe auch:

http://www.down-syndrom.de/webseiten.html
(Tim, schwere Schädigungen durch fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruch)

http://www.trisomie21.de/arzthaftung_brd.html
http://www.trisomie21.de/schadenersatz_wegen_trisomie_sz.html
(Das Kind mit Behinderung als Schaden)

http://www.mittendrin-magazin.de
(Bundesverband behinderter Pflegekinder)

 
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