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Geschrieben von Schokolina am 18.12.2014, 17:23 Uhr

könnt Ihr mir mal helfen? Erbengemeinschaft und nur Streit:-(

Folgender Fall:

Ein Haus, schon recht alt, soll verkauft werden.
Der Eigentümer kann und mag sich nicht mehr kümmern und will auch nicht das Geld investieren, das nötig wäre.

Nun bestehen die nachfolgenden Erben aus 1. seinem eigenen Sohn und 2. entfernten Verwandten des vorherigen Besitzers. Warum das so ist, ist für meine Frage nicht von Bedeutung.

Das Gesetz sagt nun, dass der jetzige Eigentümer NICHT verkaufen darf, es sei denn, BEIDE Erben sind damit einverstanden, was auch der Fall ist.

Meine Frage nun: wer darf bestimmen, durch welches Maklerbüro das Haus verkauft wird?
Leider ist darum ein Streit entstanden, weil sowohl Sohn (und Vater) als auch die anderen Erben jeweils an einer ihnen bekannten Immobiliengesellschaft festhalten.
Jeder will seinen Kopf durchsetzen! Die "anderen" Verwandten drohen nun, ihr Einverständnis zum Verkauf zurück zu ziehen, wenn nicht ihr Wunschmakler genommen wird.

Ein Hin und Her also ohne Ende.
Wie sieht es rein rechtlich auch? Weiß das jemand?

 
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