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Geschrieben von veralynn am 16.06.2010, 14:34 Uhr

Lehrerin verbietet 2. frühstück

hallo ihr

hätte gern mal eure meinung. die freundin meiner tochter (8 jahre alt) trägt eine zahnspange. um kurz vor 10 haben die kinder 20 minuten pause. sie müssen auf den hof, dürfen sich also nicht im schulhaus aufhalten. wenn die pause zu ende ist, klingelt es. dann dürfen bzw. müssen sie rein. wenn es das zweite mal klingelt, müssen sie an ihren pulten sitzen. der eingang ist sehr klein. ein paar hundert kinder möchten gleichzeitig rein. somit entsteht eine lange schlange. die freundin von meiner tochter geht sofort ein und direkt zur toi, damit sie ihre spange wieder in den mund machen kann. die nimmt sie in der pause nämlich raus, damit sie ihr 2. frühstück essen kann. weil sie erst immer noch zur toi geht, um die zahnspange wieder rein zu machen, kommt sie immer ein paar sekunden nach dem 2. klingeln zurück ins schulzimmer. die lehrerin hat sie deswegen öfters ermahnt. die kleine rechtfertigte ihr zu spät kommen damit, dass sie eben noch zur toi muss wegen der spange. jetzt hat ihr die lehrerin das 2. frühstück verboten.

ich finde das unmöglich und würde mir das als mutter des mädchens nicht bieten lassen. ihre mutter ist aber taub-stumm und weiss sich oft nicht zu wehren. die kinder haben um 8.15 uhr schule ein und um kurz vor 12 wieder aus. solange soll sie ohne nahrung auskommen?!?!

ich habe dem mädchen gesagt, sie soll in der grossen pause etwas essen und die spange halt in der nächsten pause (5 minuten) wieder rein machen. da wär sie dann eine lektion ohne zahnspange. das dürfte nicht tragisch sein oder? sie hat ihre spange sonst immer im mund

was meint ihr? und was sagt ihr zu der lehrerin?

lg v.

 
8 Antworten:

Re: Lehrerin verbietet 2. frühstück

Antwort von Anja+Calvin am 16.06.2010, 14:38 Uhr

Kann das Kind die Spange nicht vor dem Spiegel im Klassenraum rein machen ?? Oder gibt es da kein kleines Waschbecken mit Spiegel ?

Sonst würde ich auch sagen sie soll die Spange dann eben die kurz Zeit raus lassen.

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Re: Lehrerin verbietet 2. frühstück

Antwort von Gold-Locke am 16.06.2010, 14:43 Uhr

Hallo,
ich würde die Zahnspange auch einfach im Klassenraum wieder rein machen. Mein Sohn hat auch eine Zahnspange und setzt sie alleine ohne Spiegel in wenigen Sekunden wider ein. Wenn sie dazu einen Spiegel braucht, könnte sie ja auch einen kleinen Taschenspiegel mitnehmen.
Das Frühstück zu verbieten finde ich auch völlig daneben. Aber ein Kind, was ständig zu spät in den Unterricht kommt, stört natürlich auch.

Liebe Grüße, Gold-Locke

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Re: Lehrerin verbietet 2. frühstück

Antwort von Christine70 am 16.06.2010, 14:47 Uhr

da würde ich als mutter mal vorsprechen und ggf. ein attest des arztes abgeben.
dann muss die schule dem kind erlauben, paar minuten vor dem klingeln ins gebäude zu gehen, um die spange einzusetzen.
war bei uns zumindest so

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Re: Lehrerin verbietet 2. frühstück

Antwort von fiammetta am 16.06.2010, 15:05 Uhr

Hi,

ich schließe mich den anderen an.

Alleine das Wissen, dass die Mutter taub-stumm ist und somit eine Erschwerung der Kommunikation vorliegt, die eine Reihe von Situationen zur Machtdemonstration werden lassen, ist sagenhaft. Diese Machtdemonstration auf ein Essverbot auszuweiten, steigert das Ganze noch, denn sie weiß, dass die Mutter dazu nicht Stellung beziehen kann, d.h. das Kind ist dem Wohlwollen der Lehrerin schutzlos ausgeliefert.

Essen ist eine Art Grundrecht. Natürlich gibt es die bereits genannten vernünftigen Lösungen. Vielleicht sollte man `mal dem persönlichen Problem dieser Lehrerin auf den Grund gehen?

LG

Fiammetta

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Re: Lehrerin verbietet 2. frühstück

Antwort von irka09 am 16.06.2010, 17:12 Uhr

eine lehrerin darf niemals einem kind das essen in der pause verbieten! im unterricht, okey, das sieht jeder ein, aber in der pause NIEMALS!! vielleicht sollte die mutter mit ihrer tochter zusammen üben wie man die spange schnell und ohne spiegel wieder einsetzen kann? oder eben ein ärztliches attest holen das sie die spange direkt nach dem essen wieder einsetzen muss und deshalb eher das gebäude betreten muss. aber normalerweise lässt sich sowas mit dem direktor ohne viel papierkrieg lösen. biete der mutter doch deine unterstüztung in der situation an, das wird die beiden sicher stärken und sie werden sich damit eher zur wehr setzen gegen sowas.

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ehrlich gesagt glaube ich kaum,

Antwort von Butterflocke am 16.06.2010, 17:41 Uhr

....dass hier tatsächlich ein Verbot ausgesprochen wurde.
Hast Du diese Information aus erster Hand, dh von der Lehrerin?
Bevor hier kampfeslustig und mit Attest irgend einem Problem auf den Grund gegangen wird, sollte man vielleicht zunächst nochmal die Lehrerin befragen, was die tatsächlich gesagt hat....

Es ist ja auch so: wenn EINEM Kind genehmigt wird, wegen der Spange ein paar Minuten früher ins Gebäude zu gehen ODER ein paar Minuten später in den Unterricht kommen zu dürfen, dann besteht beim nächsten Kind plötzlich auch diese Notwendigkeit. Viele Kinder haben eine Spange, manche eine Blasenschwäche, andere müssen vielleicht Medikamente nehmen...., was auch immer...plötzlich gibt es lauter Einzel-bzw. Ausnahmefälle.

Ich würde die Sache nicht überbewerten und am ehesten einfach mit dem Kind eine Lösung vereinbaren. Vor allem, weil es sie gibt(!), denn von einer Stunde ohne Spange geht die Welt sicher nicht unter. Und da die nächste 5-Minuten-Pause nur eine Unterrichtsstunde entfernt ist, kann sie die Spange doch bis dahin einfach im Schächtelchen behalten und dann einsetzen....

LG

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Re: Lehrerin verbietet 2. frühstück

Antwort von Potter am 16.06.2010, 19:47 Uhr

Ich denke, da gibt es doch Lösungen.

So kann das Kind ja wirklich die Spange schlicht später reinmachen.
Oder im Klassenraum.

Oder... So würde ich das meinen Kindern sagen...
Es verbietet jawohl niemand einem Kind in der Pause auf Toilette zu gehen, oder? Also... Sie werden jawohl ins Schulgebäude können, wenn sie auf Toilette müssen?!
Dann soll das Kind halt drei Minuten früher in die Toiletten gehen und die Spange reinmachen. Wenn danach die Pause noch nicht vorbei ist, kann sie ja wieder nach draußen gehen, sonst hört sie das Klingeln beim Spange-reinmachen und geht danach direkt zum Klassenraum.

LG

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Re: Lehrerin verbietet 2. frühstück

Antwort von deischuhzu am 17.06.2010, 12:27 Uhr

Ob es so war? Das Kind muss pünktlich im Unterricht sein. Punkt. Die Spange kann man sich auch in einer Ecke auf dem Schulhof in den Mund schieben. Ausspülen kann sie den Mund vorher mit Mineralwasser.

Wahrscheinlich hat die Lehrerin nur auf die Argumentation des Kindes geantwortet, dass sie eben ihr Frühstück nicht essen kann, weil sie es zeitlich nicht hinbekommt. Wir wissen ja, wie Kinder Situationen nacherzählen. Sie können die Auswirkungen ihrer Wortwahl nicht überschauen bzw. lassen auch wesentliche Äußerungen, die das Gesagt in ein anderes Licht rücken würden auch mal weg.

Am besten mal mit der Lehrerin sprechen und sie fragen, wie das mit dem Frühstück war. Da klären sich solche Missverständnisse meistens auf.

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