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Geschrieben von Oma am 02.04.2007, 12:28 Uhr

Mal einen Irrtum bezüglich der Privathauftpflicht ausräume.....

Anders als immer geglaubt zahlt die normale Privathaftpflicht bei von Kindern unter 10 (nicht mehr unter 7, die Altersgrenze wurde angehoben) verursachten Schäden NUR dann, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Sofern jedoch die Klausel "deliktunfähige Kinder" vereinbart wurde, verzichtet das Versicherungsunternehmen auf die Prüfung der Aufsichtspflicht und leistet auch dann, wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.
Diese Variante kostet natürlich einen kleinen Aufschlag, lohnt aber für Familien mit Kindern immer.

LG Marion

 
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