Geschrieben von Jess01 am 05.05.2013, 21:38 Uhr |
Minijob
Hallo,
ich habe seit anfang des Monats einen Minijob (450 Euro).
Jetzt soll ich am Donnerstag also Feiertag arbeiten würdet ihr das machen bzw. muss mein Chef mir das gesondert bezahlen???
Findet 15 std. in der Woche zu viel???
Vielen Dank.
Lg
Re: Minijob
Antwort von Mickie am 05.05.2013, 21:43 Uhr
kann ich dir nicht sagen, hängt nämlich von deinem Vertrag ab.
Wieviel Stunden habt ihr vereinbart etc. Nur Minijob 15 Stunden zu viel ohne Branche ohne zu Wissen was du vereinbart hast, könnte ich keinen vernünftigen rat geben.
Gruß Mickie
Re: Minijob
Antwort von HellsinkiLove am 06.05.2013, 6:07 Uhr
ich arbeite 17,5 stunden für die 450 euro.
aber feiertage und we muss niemand arbeiten
ob du arbeiten must solltest du wissen...kommt z.b. auf die branche an udn was vertraglich vereinbart ist
Re: Minijob
Antwort von tabeamutti am 06.05.2013, 7:42 Uhr
Hallo,
ich arbeite 30 Std/Mon - allerdings auch WE + Feiertags (Pflege), dann aber mit üblichen Zuschlägen (sind steuerfrei!!).
LG
Re: Minijob
Antwort von kanja am 06.05.2013, 8:50 Uhr
Hallo,
warum zum Geier klärt man nicht vor Arbeitsantritt die Bedingungen? Hast du keinen Vertrag?
Wenn du findest, 15h/Woche sind zu viel, warum hast du den Job angenommen?
Leider schreibst du nicht, welche Branche, welche Ausbildung, etc.?
So ist das schwer zu beurteilen. Ich arbeite 10h/Woche, im Büro, habe die entsprechende Ausbildung, bei uns sind Feiertage frei, allerdings arbeite ich dann an einem anderen Wochentag.
lg Anja
Re: Minijob
Antwort von Silvia3 am 06.05.2013, 9:17 Uhr
Die Frage ist doch weniger, ob du am Feiertag arbeiten willst sondern ob Du auch noch in der Woche danach arbeiten willst. Wenn du dich weigerst, wird dein Arbeitsvertrag wahrscheinlich relativ bald enden. Wenn dir das egal ist, verweigere die Arbeit am Feiertag. Im übrigen müssen viele Leute an Sonn- und Feiertagen arbeiten und wenn du in einer Branche bist, wo das üblich ist, dann hättest du das vor Arbeitsaufnahme klären sollen.
Silvia
Re: Minijob
Antwort von Christine70 am 06.05.2013, 12:53 Uhr
es kommt drauf an ...
ich arbeite auch am feiertag, allerdings nachts von 4 - 6 uhr, da muß mein chef noch keinen feiertagzuschlag zahlen, aber ich bekomm nachtzuschlag. der feiertagzuschlag gilt erst ab 6 uhr morgens.
ich bekomme aber dafür dann am freitag frei, also immer einen tag nach dem feiertag.
Wer kennt sich aus?
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