Geschrieben von skaline35 am 06.11.2018, 13:19 Uhr |
Minijob
Hallo,hab da mal eine Frage,muss der Arbeitgeber nochmal Überstunden auszahlen,wenn man sie nicht abbummeln kann?Lg
Re: Minijob
Antwort von wolke76 am 06.11.2018, 14:04 Uhr
Huhu,
was heißt "nochmal Überstunden auszahlen"?
Was steht denn im Vertrag zu Überstunden drin?
Wenn es sich z.B, um angeordnete Überstunden handelt, so ist der AG verpflichtet, die Möglichkeit zum Zeitausgleich zu schaffen - sprich abzubummeln. Ist dies nicht möglich, z.B. weil das Beschäftigungsverhältnis endet, so muss ausbezahlt werden.
Wenn du "nur" nicht abbummeln kannst, weil dir die Zeiten des Zeitausgleiches nicht recht sind (d.h. du WILLST nicht) , dann kannst du m.E. nicht auf Auszahlung bestehen.
Re: Minijob
Antwort von skaline35 am 06.11.2018, 14:09 Uhr
im Arbeitsvertrag steht nichts,er hat mir im Sommer schon mal Überstunden ausgezahlt,abbummeln geht nicht,weil so viel zu tun ist
Re: Minijob
Antwort von skaline35 am 06.11.2018, 14:10 Uhr
im Arbeitsvertrag steht nichts,er hat mir im Sommer schon mal Überstunden ausgezahlt,abbummeln geht nicht,weil so viel zu tun ist
Re: Minijob
Antwort von wolke76 am 06.11.2018, 15:06 Uhr
Und jetzt will er nicht zahlen oder wo genau ist denn dein Problem?
Grundsätzlich würde ich denken, dass er nicht auszahlen muss (nur weil er es einmal gemacht hat), sondern dass du jetzt auch mit "Freizeit" zufrieden sein müsstest.
Wenn du praktisch regelmäßig Überstunden schiebst und sie ggf. auszahlen lässt, könnte es passieren, dass du aus dem Minijob-Status rausfällst. Wäre das gut oder schlecht für dich? Der AG wird am MiniJob interessiert sein, weil die Abgaben dann geringer sind.
Ansich wäre es zumindest eine Frage beim AG wert, ob der Vertrag (wenn du das denn wolltest) ggf. geändert werden kann auf einen Teilzeit-Job. Bei regelmäßig anfallenden Überstunden kann man nämlich nicht mehr von "gelegentlich" sprechen und wenn IMMER so viel zu tun ist, wäre sicher eine Stundenerhöhung drin.
Re: Minijob
Antwort von skaline35 am 06.11.2018, 16:43 Uhr
ich werde ihn nochmal drauf ansprechen,danke für deine Antwort
Re: Minijob
Antwort von LeRoHe am 07.11.2018, 14:42 Uhr
War da beim Minijob nicht was, dass man max wöchentlich 12 Std arbeiten darf? Und das mit dem Ausbezahlen von Überstunden problematisch werden kann, wenn du über die 450 eur kommst?
Freizeitausgleich kommt nicht in Frage??
Re: Minijob
Antwort von golfer am 07.11.2018, 18:31 Uhr
Deinen Urlaub kannt aber schon nehmen oder macht er da auch illegale Sachen...auch krnak kannst du sein und hast Rechte
Re: Minijob
Antwort von kanja am 07.11.2018, 20:16 Uhr
Wem antwortest du denn überhaupt und was ist illegal??
Re: Minijob
Antwort von skaline35 am 08.11.2018, 10:50 Uhr
Hallo,also Urlaub bekomme ich ganz normal meine 24 Tage,krank war ich noch nie,muss eigentlich auch nur 50 Tage im Monat arbeiten,wird aber manchmal mehr,deswegen wollte ich fragen ob es geht Überstunden nochmal auszuzahlen,wurde im Sommer schon einmal gemacht,Abbummeln geht nicht,weil so viel zu tun ist.LG
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