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Geschrieben von IngeA am 13.11.2015, 11:09 Uhr

Mit-Oje

Wenn man das "Auge um Auge"-Prinzip anwenden würde, würde der junge Mann auch vergewaltigt werden. Da wäre eine Gefängnisstrafen noch ein mildes Urteil dagegen.
Dieses Prinzip war das erste Mal das die Schwere der Tat und die Schwere der Bestrafung in Relation gesetzt wurde. Wenn einer dem anderen ein Auge aussticht, darf der andere den einen nicht aus Rache umbringen sondern ihm auch "nur" ein Auge ausstechen.

LG Inge

 
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