Geschrieben von vomGlückgefunden am 05.09.2016, 14:06 Uhr |
Moralische Frage
Hallo zusammen!
Sagt mir mal bitte eure Meinung!
Chef bittet um Stundenaufstockung von Teilzeit 25 Wochenstunden auf Vollzeit. Damit sollen meine (dreistelligen) Überstunden abgebaut werden.
Ich könnte natürlich auch danach (da immer wieder ein paar Überstunden anfallen, ist unklar, wann "danach" sein wird) bei einer Vollzeitstelle bleiben.
So, nun stellt sich die Frage, ob es verwerflich wäre, die Vollzeitstelle zu nehmen, wenn man gerade eine Schwangerschaft plant und weiß, dass man mit Eintreten der Schwangerschaft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ins Beschäftigungsverbot gehen werden wird (das ist ganz sicher!).
Würde ich die Vollzeitstelle nehmen, würde ich natürlich im Beschäftigungsverbot auch mehr Geld bekommen.
Andererseits klingt das so abgeklärt und als würde man nur kalkulieren.
Wir wissen ja gar nicht, ob und wann es überhaupt mit dem Schwangerwerden klappt. So gaaaanz jung sind wir beide nicht mehr...
Also, was würdet ihr tun?
Danke und LG
Re: Moralische Frage
Antwort von lilly1211 am 05.09.2016, 14:15 Uhr
Ich hätte kein schlechtes Gewissen, schließlich war das nicht deine Idee und du weißt nicht wann du schwanger wirst.
Außerdem bist du doch in Vorleistung gegangen mit den Überstunden und hast die Arbeit die damit bezahlt werden soll doch schon getan?
Meine Meinung: Mach es.
Re: Moralische Frage
Antwort von Hexenmami79 am 05.09.2016, 14:23 Uhr
Schließe mich da lilly an! Sehe ich genau so. LG
Re: Moralische Frage
Antwort von Steffi528 am 05.09.2016, 14:25 Uhr
Ich kann mich lilly nur anschließen, Du weißt ja gar nicht wann und ob Du schwanger wirst. Und es wurde Dir angeboten. Wenn ich mir so vorstelle, was alles passieren KÖNNTE, dürfte man ja eigentlich gar keinen Arbeitsvertrag unterschreiben ;-)
Dein AG könnte ja Dir auch das Angebot der Auszahlung machen, dann wäre ein Schlussstrich drunter.
Re: Moralische Frage
Antwort von Shanalou am 05.09.2016, 14:27 Uhr
Wo ist das Problem? Bei einem Beschäftigungsverbot hat dein AG keine Nachteile und auch du nicht. Suchen muss er sich eh jemanden.
Re: Moralische Frage
Antwort von DecafLofat am 05.09.2016, 14:30 Uhr
was ist denn da bitte schön die frage?
machen, wenn mit "leben" (anderes kind betreut?) vereinbar und freuen.
und weiter planen. aber vom planen alleine wird man nicht schwanger, ;o)
Re: Moralische Frage
Antwort von Merle83 am 05.09.2016, 15:21 Uhr
ich meine, dass das elterngeld am Gehalt der letzten 12 Monate berechnet wird
wenn du also in 2 Monaten schwanger wirst, bekommst du nicht mehr geld als jetzt
dauert es 13 monate dann schon
nur weil du schwanger werden willst, heisst es ja nicht dass du es sofort wirst
und auch dann ist ja nicht gesagt dass alles gut geht
also ist das keine moralische frage
sondern -möchtest du die stelle ja oder nein ?
(abgesehen von einer evtl. Schwangerschaft)
und wenn ja nimm sie, und wenn nein, dann lass es und sag deinem Chef, dass du nur dein geld willst, das dir zusteht
will nch was hinterherschreiben...
Antwort von DecafLofat am 05.09.2016, 15:33 Uhr
da ich gerade erst gesehen habe WER da postet.
ist der job noch so kotzig, die kollegen so blöd, der ruf in der branche so übel? und du die einzige galionsfigur die alles am laufen hält?
plan B für den fall, dass du vollzeit gehst, die arbeit blöd bleibt und die schwangerschaft nicht gleich/nie klappt? könnte sonst frustrierend sein....
Re: will nch was hinterherschreiben...
Antwort von Kasi2006 am 05.09.2016, 15:56 Uhr
Willst du Vollzeit arbeiten? Bzw. kannst du es leisten? Es muss ja nicht gleich Vollzeit sein - vielleicht könnt Ihr Euch auf 30 Stunden einigen?
Ich würde das nicht von einer eventuellen Schwangerschaft abhängig machen. Die Stunden würde ich erhöhen, denn anhand deiner Überstunden wird klar, dass derzeit zu wenig Stunden abgerechnet werden.
Du musst halt nur noch entscheiden, wieviele Stunden du mehr arbeiten möchtest und auch kannst.
Alles Gute!
Re: will nch was hinterherschreiben...
Antwort von ungewohnt am 05.09.2016, 16:05 Uhr
Ich habe das jetzt eher so verstanden, dass du erst mal nicht mehr arbeiten wirst?! Deine aufgebauten Stunden sollen so abgebaut werden bzw. nicht noch mehr werden?
Willst DU irgendwann mal Vollzeit arbeiten? Dann würde ich das Angebot annehmen und wer weiß, ob und wann eine Schwangerschaft klappt.
Re: Moralische Frage
Antwort von MillyKakao am 05.09.2016, 16:14 Uhr
Moralisch hätte ich da keine Bedenken, ich finde daran nichts verwerfliches. Ich würde mir aber Kopf machen, ob ich denn Vollzeit arbeiten kann bzw. möchte, falls es mit der Schwangerschaft und somit auch mit dem Beschäftigungsverbot nicht wie geplant klappen sollte.
Re: Moralische Frage
Antwort von Antje04 am 05.09.2016, 18:10 Uhr
"Wir wissen ja gar nicht, ob und wann es überhaupt mit dem Schwangerwerden klappt."
Macht Euch doch keine Gedanken über ungelegte Eier!
(oh, das ist in dem Zusammenhang gar nicht so unlustig )
Es kann länger dauern, bis Du schwanger wirst.
Die Frage ist: Baust Du darauf, dass es mit der Schwangerschaft schnell klappt, damit Du schnell wieder "draußen" bist bei guter Bezahlung (nicht verwerflich!)?
Wie wäre es für Dich jobtechnisch (Stimmung auf Arbeitsplatz etc.), wenn Du doch noch ein paar Jahre Vollzeit arbeiten müsstest? Es ist doch eher die Frage, ob du Dir DAS vorstellen kannst!
Re: will nch was hinterherschreiben...
Antwort von vomGlückgefunden am 05.09.2016, 18:11 Uhr
Nein, ich will eigentlich nicht Vollzeit arbeiten.
Würde den Vertrag nur unter der Bedingung unterschreiben, dass ich jederzeit wieder in Teilzeit zurück kann. Sollte es mit einer Schwangerschaft nicht zeitnah klappen, würde ich dann eben nach Abbau meiner Stunden wieder zurück in Teilzeit gehen.
DAS wäre dann Plan B.
Danke euch!
Re: Moralische Frage
Antwort von vomGlückgefunden am 05.09.2016, 18:13 Uhr
Die Idee ist tatsächlich nur umsetzbar, wenn das mit der Schwangerschaft klappt, bevor meine ganzen Stunden (mehrere hundert) abgebaut sind.
Klappt das nicht, gehe ich garantiert zurück in Teilzeit. Das würde ich so vertraglich aufnehmen lassen. Ich denke, das wird gehen.
Re: Moralische Frage
Antwort von dee1972 am 05.09.2016, 19:08 Uhr
Ähm, sie hat ja nicht nach dem Elterngeld gefragt. Es ging um die Bezahlung während des Beschäftigungsverbot. Und da bekommt man den aktuellen vollen Lohn (auch wenn der Vertrag erst eine Woche vorher geändert wurde).
Re: Moralische Frage
Antwort von vomGlückgefunden am 05.09.2016, 19:27 Uhr
Ums Elterngeld geht's mir gar nichts, da sich ein Mehrverdienst nicht auf die Summe des Elterngeldes auswirken wird. (da dies gedeckelt ist)
LG
Ich habe eine dumme Frage
Antwort von Pebbie am 05.09.2016, 20:01 Uhr
Wie baut man so seine Überstunden ab ? Also wenn mann Vollzeit statt Teilzeit arbeitet.
eh? wie geht das praktisch?
Antwort von DecafLofat am 05.09.2016, 20:05 Uhr
verstehe ich dich richtig, du würdest "in echt" weiter deine teilzeitstunden arbeiten aber mit vollzeitsoll, so dass du quasi das Überstundenguthaben dadurch runterrasselst, und das bei vollzeitgehalt?
welchen vorteil FÜR DICH hat das einer einmalauszahlung der Überstunden gegenüber? SozVers Beiträge sind durch Obergrenze ohnehin gedeckelt.
Re: Ich habe eine dumme Frage
Antwort von Hashty am 05.09.2016, 20:20 Uhr
indem man weiterhin teilzeit arbeitet. und somit eigtl permanent Minusstunden macht.
Re: eh? wie geht das praktisch?
Antwort von vomGlückgefunden am 05.09.2016, 20:25 Uhr
Einmalauszahlung gibt es nicht.
Ich kann lediglich auf die Stelle einer Kollegin im Beschäftigungsverbot hüpfen und dann mit Vollzeitbezahlung bei weiterhin Teilzeit die Stunden abbauen.
ach SO
Antwort von DecafLofat am 05.09.2016, 20:53 Uhr
oder die stunden halt irgendwann mal abfeiern?
verstehe... überstunden auszahlen sieht der BR bei uns auch nicht SO gerne da sie ja in freizeit abgegolten werden "sollten" (nicht dass sich schlauköpfe ein extra weihnachtsgeld durchs rumsitzen erarbeiten...)
von wem kam der vorschlag das so zu machen, von dir oder dem AG? interessensausgleichskommision vom betriebsrat? (hab grad das AP nicht mehr en detail im kopf...) frage deswegen weil mein mann neugierig ist. bei ihnen wird sowas nur in absoluten ausnahmefällen gemacht, ausgleich in freizeit ist oberste prio. (was es aber bei der cleveren lösung die dir vorschwebt durchaus wäre...)
aber wie lange wärst du dann in VZ, von wieviel stunden sprechen wir? wie kamen die denn zustande? was ist für die zukunft - wenn das guthaben weg ist -geplant? personal einstellen? du kannst ja nicht auf dauer so buckeln... ich vermute mal du hast die kollegin im BV vertreten und da kommt dann halt schnell mal was zusammen... aber achte auch auf dich, du hast ja einen grund dass du TZ arbeitest, oder? du bsit doch oft auch ziemlich am limit...
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