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Geschrieben von Mariakat am 20.01.2016, 9:39 Uhr

Mündliche Leistungsabfrage Gymnasium Bayern

Hallo,
ich hab eine Frage...
mein Sohn (5.Klasse, Bayern, Gym) ist in Natur und Technik abgefragt worden über einen Stoff, der nicht im Unterricht behandelt wurde, weil die Lehrin nicht da war. Die Kinder hatten "frei"- waren beaufsichtigt und man sagte ihnen sie sollen 2 Seiten im Buch lesen. Er hat es lesen, aber etwas lesen ist ja nicht das Gleiche wie etwas erklärt bekommen (kompliziertes Thema..es ging um Vitamine und Nährstoffe und Krankheiten dazu, wie z.B. skorbut).
Wie findet ihr das? Kann man das einem 5.Klässler zumuten? Es ging, wie gesagt, nicht wie bei Hausaufgaben darum einen erlernten Stoff zu vertiefen, sondern es war ein komplett neues Thema, das weder vorgestellt noch erklärt wurde. Wer also etwas nicht verstanden hatte, der konnte keine Fragen stellen, weil sie ja nicht da war. Als sie die Woche darauf kam, fragte sie sofort ab.

 
26 Antworten:

Re: Mündliche Leistungsabfrage Gymnasium Bayern

Antwort von maleja am 20.01.2016, 9:49 Uhr

war das Abiturrelevant? ;-)

Ansonsten würde ich mich ärgern, vielleicht noch mal mit den zuständigen Lehrern reden, ansonsten abhaken unter "shit happens"

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Re: Mündliche Leistungsabfrage Gymnasium Bayern

Antwort von Mariakat am 20.01.2016, 10:15 Uhr

Genau so ist es...ich werde mal mit ihr reden, weil blöderweise in Natur und Technik eine ex genauso viel zählt wie eine mündliche Abfrage und so mit ist seine Note "verkackt" fürs Zeugnis. Ist tatsächlich langfristig gesehen nicht weiterhin schlimm , aber ärgerlich allemal und unter Umständen sogar nicht legal... oder etwas doch?! Weiß das wer?

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Re: Mündliche Leistungsabfrage Gymnasium Bayern

Antwort von memory am 20.01.2016, 10:22 Uhr

Zuerst würde ich mir aber sich sein wollen, dass Sie es nicht "angekündigt" hat! Hier auch nicht unüblich! Und mein Sohn ist auch einer der erst schreit wie ungerecht etwas ist und dann durchaus noch einräumt, dass man ja offenen Auges hineingerannt ist- sprich iiiiirgendwo am Rande doch noch etwas von..."ich kontrolliere das..." hörte!

Allerdings bei 2 Seiten lesen und dazu Fragen bekommen ---naja sooooo schwer ist das ja jetzt nicht da etwas wiederzugeben ...es sei denn man hat es eben doch nur mit halben Arsch gemacht! Jedenfalls würde MEIN Kind von mir diese Antwort bekommen!

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Re: Mündliche Leistungsabfrage Gymnasium Bayern

Antwort von memory am 20.01.2016, 10:22 Uhr

Zuerst würde ich mir aber sich sein wollen, dass Sie es nicht "angekündigt" hat! Hier auch nicht unüblich! Und mein Sohn ist auch einer der erst schreit wie ungerecht etwas ist und dann durchaus noch einräumt, dass man ja offenen Auges hineingerannt ist- sprich iiiiirgendwo am Rande doch noch etwas von..."ich kontrolliere das..." hörte!

Allerdings bei 2 Seiten lesen und dazu Fragen bekommen ---naja sooooo schwer ist das ja jetzt nicht da etwas wiederzugeben ...es sei denn man hat es eben doch nur mit halben Arsch gemacht! Jedenfalls würde MEIN Kind von mir diese Antwort bekommen!

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Er hatte einen Vertretungslehrer.

Antwort von TheFirefox am 20.01.2016, 10:23 Uhr

und eine Aufgabe für die Vertretungsstunde, nämlich 2 Seiten im Buch lesen. Ist ja eigentlich kein Hexenwerk. Auf dem Gymnasium geht man davon aus, dass die Kinder die geistigen Voraussetzungen haben sich Themen selber erarbeiten zu können.
Das Thema Vitamine, Nährstoffe und Krankheiten wurde teilweise bereits im Grundschullehrplan angesprochen. Somit ist das Thema nicht vollkommen fremd.
Und sicherlich hätte er auch den Vertretungslehrer auch fragen können, wenn er was nicht verstanden hat.

Nett ist es natürlich nicht. Aber Nettigkeit kann man an der Stelle auch nicht erwarten. Dein Sohn hat nun gelernt, dass es die Lehrer wirklich ernst meinen. Sollte er eine schlechte Note kassiert haben, so kann er diese sicherlich wieder irgendwann und irgendwie ausbügeln.

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Re: Mündliche Leistungsabfrage Gymnasium Bayern

Antwort von TheFirefox am 20.01.2016, 10:24 Uhr

Doch, es ist legal.

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Re: Mündliche Leistungsabfrage Gymnasium Bayern

Antwort von Silvia3 am 20.01.2016, 10:27 Uhr

Steht Dein Sohn auf der Kippe, muss er bei schlechter Leistung evtl. das Gymnasium verlassen?

Wenn nicht, würde ich das Thema unter "dumm gelaufen" abhaken. In spätestens zwei Monaten kräht kein Hahm mehr danach, welche Note Dein Sohn in diesem Test hatte.

Falls es Dein erstes Schulkind ist: Solche und ähnliche Ungerechtigkeiten werden ihm noch oft widerfahren. Man sollte sich immer fragen, wie relevant das für das weitere Schulleben ist. Auch sollte man dem Kind früh klar machen, dass Lehrer nicht immer fair sind. Es muss lernen, mit diesen Ungerechtigkeiten zu leben.

Ganz abgesehen davon: weißt Du ob und wie intensiv Dein Kind diese Seiten bearbeitet hat? Kann auch sein, dass er in der Zeit lieber Strichmännchen in sein Heft gemalt oder eine andere Seite, die ihm interessanter erschien, gelesen hat. Das weißt Du nicht. Er wird Dir natürlich sagen, dass er das ganz, ganz intensiv gelesen hat, aber da steckst Du nicht drin. Von daher trag es mit Fassung, es ist keine Aufregung wert.

Silvia

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Auch ....

Antwort von Trini am 20.01.2016, 11:19 Uhr

sinnentnehmendes Lesen muss man lernen.
Beim nächsten Mal fragt er dich zu Hause, wenn er was nicht verstanden hat.

Und - frag mich nicht nach der Bio-Halbjahresnote meiner Söhne in Klasse 5.
Lääääääääääääängst vergessen.

Trini

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Bei uns kommen auch in Arbeiten Fragen vor, die so nicht gelernt wurden. Also bei

Antwort von peekaboo am 20.01.2016, 11:43 Uhr

Bio z.B.... da soll man "querdenken" und auf das erlernte zurückgreifen und anwenden.

LG
Peeka auch Gymnasium 6. Klasse

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Antwort von Mariakat am 20.01.2016, 12:26 Uhr

Also..
1. Nein, er ist nicht mein erstes Kind auf dem Gym..
2. Nein, er hatte keinen Vertretungslehrer- nur Aufsicht
3. Nein, es war nicht eine Stunde, es war eine Dopperlstunde
4. Nein, es waren nicht 2 Seiten zum "querdenken", sondern ein neues Thema
(Vitamine & Vitaminmangelkrankheiten hat nichts mit dem vorangegangen, abgeschlossenen Thema zu tun)
5. Ja, kein Mensch fragt im nächsten Jahr nach dieser mündl. Note
6. Ja, wird wahrscheinlich legal sein, da hier in Bayern eh alles legal ist, was die Lehrer anbetrifft
7. Ich red mal mit der Lehrerin...aus reinem Interesse
Thx

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an TheFirefox

Antwort von Mariakat am 20.01.2016, 12:28 Uhr

Ok. Kleine Leistungsnachweise sind also nur dann nicht erlaubt, wenn der Schüle gefehlt hat, nicht wahr? Also...fehlt der Lehrer, dann gilt das nicht, oder? danke schon mal für die Info

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Re: Er hatte einen Vertretungslehrer.

Antwort von Mariakat am 20.01.2016, 12:29 Uhr

Ne, kein Vertretungslehrer...

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DER Lehrer fehlte

Antwort von TheFirefox am 20.01.2016, 13:00 Uhr

aber der Lehrer hat dafür gesorgt, dass die Kinder sich in der Vertretungsstunde mit Unterrichtsstoff aus ihrem Schulbuch beschäftigen. Ein Vertretungslehrer hat die Aufsicht übernommen.

Solange also nur Dinge abgefragt wurden, welche auch so auf den 2 Seiten standen, ist es legitim. Eventuell noch eine Extrafrage, auf deren Antwort man mit Nachdenken auf Basis dieser 2 Seiten kommen kann.

Leider.....

Eventuell kann er durch verstärkte mündliche Mitarbeit noch seine Note retten? Oder anbieten ein Referat zu halten? Ist er denn versetzungsgefährdet?

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Die Kinder saßen also unbeaufsichtigt im Klassenzimmer?

Antwort von TheFirefox am 20.01.2016, 13:01 Uhr

Ein Vertretungslehrer muss nicht zwangsläufig Unterricht machen, sondern es reicht auch, wenn er für Ruhe sorgt, beaufsichtigt und den Kindern mitteilt, welche Aufgabe der reguläre Lehrer für diese Zeit gestellt hat.

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Re: an TheFirefox

Antwort von annetteundco am 20.01.2016, 13:13 Uhr

Anderes Bundesland, aber nur mal am Rande:
Du darfst ein erkranktes Kins sehr wohl über in seiner Abwesenheit durchgenommenen Stoff abfragen oder es gar am ersten Tag nach der Krankheit eine verpasste Arbeit nachschreiben lassen. Die Schüler haben nämlich die Pflicht, sich über verpassten Stoff selbständig zu informieren!

Ich habe beides aber in 20 Jahren noch nie erlebt....

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Re: Fragen beantworten

Antwort von annetteundco am 20.01.2016, 13:16 Uhr

Das klingt aber sehr verbittert....

Geh diplomatisch ins Gespräch.... wenn überhaupt! Was hilft es deinem Kind, wenn du die Lehrerin verärgerst? Will dein Kind dieses Gespräch?
Mein Sohn würde das keinesfalls wollen... fände er peinlich vor seiner Lehrerin, mich vorzuschicken, und er ist noch in der Grundschule!
Ich würde es einfach lassen und mein Kind beim sinnerfassenden Lesen unterstützen, damit es was daraus lernt.

Die Note bleibt ihm so oder so erhalten, und sie ist doch wirklich EGAL.

Gruß
Annette

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Dann sprich mal schön für dein Bundesland :)

Antwort von TheFirefox am 20.01.2016, 13:17 Uhr

Mindestens in Bayern schaut es wie folgt aus:

Aus dem Umstand, dass der in einer Stegreifaufgabe abgeprüfte Inhalt auf die vorangegangene Unterrichtsstunde (§ 51 Abs. 2 Satz 2 Realschulordnung (RSO)) bzw. die beiden vorangegangenen Unterrichtsstunden (§ 55 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Gymnasialschulordnung (GSO)) bezogen sein muss, ergibt sich i.d.R., dass dieser Leistungsnachweis nicht von Schülerinnen und Schülern gefordert werden darf, die in dieser Stunde bzw. diesen Stunden entschuldigt gefehlt haben und den versäumten Stoff nicht selbständig nachlernen konnten.

Quelle: http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten.html

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Re: Dann sprich mal schön für dein Bundesland :)

Antwort von annetteundco am 20.01.2016, 13:22 Uhr

Habe ich ja gemacht, es ist ja bekannt, dass jedes Land im Bildungswesen sein eigenes Süppchen kocht.

Der Knackpunkt bei Bayern: "Sofern er nicht selbständig nachgearbeitet werden konnte"

Kind muss sich informieren, hat das Buch, wieso kann es nicht 2 Seiten nachlesen, zumal den anderen Kindern gar nichts erklärt wurde???
Kann es also sehr wohl und könnte damit rein theoretisch geprüft werden - auch in Bayern

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Re: Dann sprich mal schön für dein Bundesland :)

Antwort von TheFirefox am 20.01.2016, 13:38 Uhr

Wird aber praktisch nicht gemacht.

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Genau das sagte ich ja

Antwort von annetteundco am 20.01.2016, 16:46 Uhr

Habe ich in 20 Jahren weder gemacht noch von einem Kollegen mitbekommen, dass er es so gemacht hätte

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Re: Fragen beantworten

Antwort von Mariakat am 20.01.2016, 22:31 Uhr

Wo liest du da Verbitterung heraus? Direkt sein bedeutet nicht verbittert sein.
Und nein ...mein Sohn findet mich nicht peinlich, wahrscheinlich auch deshalb, weil ich mich nicht peinlich anstelle. Sorry, aber das musste sein! Und natürlich ist diese eine Note egal. Hab ich ja von Anfang an gesagt und selbstverständlich geht man diplomatisch an ein Gespräch ran. Bin ich gar nicht anders gewöhnt.

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Re: an annetteundco

Antwort von Mariakat am 20.01.2016, 22:33 Uhr

wenn du genau liest, dann war nicht mein Sohn der Erkrankte, sondern die Lehrerin, die Fehlende

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Re: Die Kinder saßen also unbeaufsichtigt im Klassenzimmer?

Antwort von Mariakat am 20.01.2016, 22:36 Uhr

Ja, es war nur eine sporadische Aufsicht da und da es sich um eine Doppelstunde handelte, war ein Lehrerwechsel da. Kein Lehrer hat für Ruhe gesorgt oder die Aufgaben ausgeteilt. Das hat die Lehrerin die Woche davor aufgegeben...
also, genau so wie du es sagst...

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Re: Die Kinder saßen also unbeaufsichtigt im Klassenzimmer?

Antwort von Mariakat am 20.01.2016, 22:36 Uhr

Ja, es war nur eine sporadische Aufsicht da und da es sich um eine Doppelstunde handelte, war ein Lehrerwechsel da. Kein Lehrer hat für Ruhe gesorgt oder die Aufgaben ausgeteilt. Das hat die Lehrerin die Woche davor aufgegeben...
also, genau so wie du es sagst...

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Re: Fragen beantworten

Antwort von annetteundco am 21.01.2016, 8:25 Uhr

Dann ist ja alles schick bei Dir/Euch

Nur verstehe ich dann nicht, warum du überhaupt hier gepostet hast.

Viel Erfolg beim Gespräch!
Ach so... ich würd auch nicht peinlich, wenn ich ein solches Gespräch führen würde! Nur mein Sohn fände es peinlich, das Gefühl zu vermitteln, dass er das nicht selbst ansprechen kann, sondern Mami vorschickt!

Gruß
Annette

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Re: an annetteundco

Antwort von annetteundco am 21.01.2016, 8:27 Uhr

Das habe ich schon verstanden

Der von foxi zitierte Text bezieht sich aber auf kranke Kinder, und ich habe darauf geantwortet:

"...dass dieser Leistungsnachweis nicht von Schülerinnen und Schülern gefordert werden darf, die in dieser Stunde bzw. diesen Stunden entschuldigt gefehlt haben und den versäumten Stoff nicht selbständig nachlernen konnten."

Gruß
Annette

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