Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Benedikte am 15.12.2005, 0:22 Uhr

muss die Harminie stören- NAchbarin hat recht

Hi,
wenn ein Unfall aufgrund eines verkehrwidrig geparkten Unfalls verursacht wird, ist der Falschparker auch schuld am Schaden.Juristisch nennt sich das Mitverschulden- wenn ich mich nicht irre, § 254 BGB oder irgendwo da. Das heisst, Du musst einen teil des Schdens zahlen. Ob das bei 30 % liegt, weiss ich nicht. DAs wird für jeden Einzelfall festgestellt, falls ihr Euch nicht außergerichtlich einigt.
Wenn Du Dein Auto bspw. auf der Autobahn geparkt hättest und dann ein Unfall passiert wäre, wäre Dein Mitverschulden als sehr hoch zu bewerten und Du könntest sicherlich fast den kompletten Schaden zahlen- einfach, weil kaum ein FAhrer diesem Unfall, dann entgehen kann. Wie das bei Euch aussieht- das ist eine andere FRage.
Und ich würde Dir empfehlen, Dich da möglichst großzügig mit Deiner ANchbarin zu einigen- also ohne Gericht, mit Versicherung. Denn wenn Du dasnicht tust und sie zu gericht geht, musst Du ja auch noch, jedenfalls im Umfang Deiner Mitverschuldung, AAnwaltskosten, Gerichtskosten etc, zahlen.Wie gesagt, ich weiss nicht, wie das bei Euch ausgesehen hat, wie groß Dein Hindernis wwar, welche Gefahr Du gecshaffen hast- aber im Grundsatz hast Du durch Dein Verhalten beigetragen zum Unfall.

Benedikte

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.