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Geschrieben von Sille74 am 04.08.2016, 0:51 Uhr

NEIN, WIRD'S NICHT! (sorry, wenn ich lauter werde)

Ja, aber das ist ja gar nicht in erster Linie eine Frage des Sexualstrafrechts, weswegen hier eingestellt wurde, oder eine Frage zu lascher Gesetze, sondern es geht um Beweiswürdigung, Sachverhaltseinschätzung, und da kann und muss man vielleicht sogar (unter der Voraussetzung, die Sachverhaltsdarstellung der Staatsanwaltschaft stimmt so) zu einer Einstellung kommen unter Anlegung der wirklich schon lange von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätze und Maßstäbe.

 
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