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Geschrieben von SteffiSt am 13.05.2010, 20:55 Uhr

ne Frage zur Diskriminierung am Arbeitsplatz habe

Hallöchen,

wenn ich jemandem eine Stelle verwehre, auf Grund der Tatsache, dass sie Raucherin ist, kann die mir wegen Dislriminierung was?

Kurze Erklärung: Schönheitsfarm, geht um eine Kosmetikerin, die stark raucht, Gäste haben sich über die Behandlung mit Raucherhänden und Raucheratem beschwert.
Bei Besitzerwechsel müßten die Angestellten pro forma gekündigt werden und vom neuen Beitzer (wenn gewünscht) wieder neu eingestellt werden. Und diese jenigewelche würde nicht übernommen werden (hat auch persönliche Gründe, also die Chemie stimmt überhaupt nicht)

LG

 
9 Antworten:

Re: ne Frage zur Diskriminierung am Arbeitsplatz habe

Antwort von bobfahrer500 am 13.05.2010, 21:01 Uhr

Stelll ich mir super vor dort auf der Bank zu liegen und die Tante verpasst mir eine Gesichtsmassage mir ihren verrauchten Pfoten. Ob das Diskriminierung sei mal dahingestellt, jeder Beruf hat irgendwie seine "Aura" und Raucherhände und Raucheratem passen da halt nicht ins Konzept.

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Re: ne Frage zur Diskriminierung am Arbeitsplatz habe

Antwort von fiammetta am 13.05.2010, 21:04 Uhr

Hi,

es gibt ja Anwälte, die sich mit Arbeitsrecht auskennen. So einer wäre für mich der Ansprechpartner der ersten Wahl, um alle Eventualitäten vorher korrekt abzuklären.

Nachdem es sich hier um ein Problem handelt, das einen Kunden kosten wird und somit geschäftsschädigend wirkt, behaupte ich aus dem Bauch geraus, dass es sich nicht um Diskriminierung handelt. Abgesehen davon gibt es keine Verpflichtung zur Übernahme der bisherigen Angestellten.

LG

Fiammetta

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Re: ne Frage zur Diskriminierung am Arbeitsplatz habe

Antwort von Joni76 am 13.05.2010, 21:05 Uhr

Ja, ich sehs auch so. Das hat weniger was mit Diskrimierung zu tun, das ist eher "schlechter Kundenumgang" oder "schlechte Arbeitsleistung"...Ich würde das auch nicht wollen als Kundin.

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Re: ne Frage zur Diskriminierung am Arbeitsplatz habe

Antwort von Ebba am 13.05.2010, 21:05 Uhr

Guckst Du § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
"Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
und auch die folgenden §§ (http://www.gesetze-im-internet.de/agg/)

Vor einer "Diskriminierung" wegen einer Sucht schützt das Gesetz IMHO nicht.

Allerdings - warum müsste der Kosmetikerin bei einem Wechsel des Betriebsinhabers gekündigt werden? Ich sehe hier überhaupt keinen Kündigungsgrund.

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Re: ne Frage zur Diskriminierung am Arbeitsplatz habe

Antwort von bubumama am 13.05.2010, 21:07 Uhr

In gewisser Weise mag das ja schon Diskriminierung sein, aber in so einem Beruf ist es nunmal nicht angenehm, mit Raucherhänden und -atem die Kunden zu bedienen.

Das mag ich schon als Arzthelferin nicht.... finde ich schlimm. Kann ich gar nciht leiden. Obwohl ich selbst früher Raucherin war.
Ich habe nie während der Arbeit geraucht. Früh vor der Arbeit eine Zigarette, mittags in der Pause auch 1-2 und dann abends nochmal 1-2. Das war mein ganzes Pensum, ich war "Wenigraucher".

Aber ich würde mich ekeln, wenn ich zu einer Kosmetikerin gehe, die mich behandeln soll und diese riecht so eklig und fässt mich mit den Raucherfingern an


melli

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Re: ne Frage zur Diskriminierung am Arbeitsplatz habe

Antwort von SteffiSt am 13.05.2010, 21:13 Uhr

der jetzige Besitzer erklärte es so:
Der alte Besitzer "muß" einen kompletten Schnitt machen, also auch eine Proformakündigung der Angestellten. So würden die Angestellten beim neuen Besitzer von "Null" anfangen und nicht mit (z.Bsp.) 5 Jahren Bestriebszugehörigkeit "anfangen"

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danke Euch

Antwort von SteffiSt am 13.05.2010, 21:14 Uhr

hat mich mein Bauchgefühl doch richtig beraten

Es ist schön hyper eklig nur an deren Jacke vorbeizugehen.

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Re: ne Frage zur Diskriminierung am Arbeitsplatz habe

Antwort von Ebba am 13.05.2010, 21:18 Uhr

Da solltet ihr aber einen Anwalt konsultieren. M.W geht das so nicht. Guckst Du hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html
http://www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm

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danke ebba

Antwort von SteffiSt am 13.05.2010, 21:22 Uhr

gleich mal gespeichert

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