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Geschrieben von s. am 24.11.2015, 16:07 Uhr

neue arbeit und sich anbahnende probleme betr. lohn

arbeite als verkäuferin/beraterin in einer agentur, es gibt mindestlohn.

als ich den 1. tag dort gucken war, hieß es, die arbeitszeit entspricht der öffnungszeit. den chef, der das sagte, den gibt es nicht mehr.
bisher gab es dort keine angestellten, denn die agentur wurde von den geschäftsinhabern bewirtschaftet.

nun sind wir zwei angestellte, die sich die arbeitszeit teilen.

mit mir wurde bisher über die "bedingungen" noch gar nicht geredet - nur ein kurzes hallo zwecks bewerbung im hauptbüro und der arbeitsvertrag lag dann in der filiale zwecks unterschrift.

dann war ich vier volle tage einarbeiten - da wurde bis heute kein wort verloren, ob es lohn gibt oder nicht (einzelne fahrstrecke für mich über 30 km), diese zeit habe ich jetzt auf meinen stundenzettel für nov. mit draufgeschrieben.
ich vermute, dass die chefetage davon ausgeht, dass man selbstverständlich sich kostenlos einarbeitet ...

hätte darüber vorher gesprochen werden müssen? ist einarbeiten kostenlos heutzutage üblich? oder kann ich mit irgendwelchen gesetzen argumentieren?

der AV lautet auf 22 h - das ist die reine öffnungszeit. meiner kollegin wurde mündlich gesagt, dass anfallende überstunden bezahlt würden.
sie hat chef gesagt, dass diese zeit ja nicht ausreicht, wir müssen mind. 10 min vorher da sein (kasse bestücken, systeme hochfahren usw.) und mind. 15 min nachher abrechnung machen - wenn es interne buchungsprobleme gibt oder man irgendwo fehler gemacht hat, hat man pech - sitzt man eben unbezahlt.
dann müssen wir an zwei tagen noch zur bank fahren - nach der arbeitszeit und es liegt auch nicht auf meinem arbeitsweg (selbst wenn, erwarte ich die bezahlung der fahrtkosten) und mind. 1 x im monat zur post, einschreibebriefe wegbringen.

dann kann es passieren, dass man die mittagspause durcharbeitet (was vom gesetzgeber her verboten ist, nach 6 h MUSS man eine pause machen - das ist aber nicht möglich, denn wir haben mittags 30 min geschlossen, wenn da ausreichend kunden im raum stehen oder noch dazukommen bevor man überhaupt abschließen kann, hat man pech gehabt)

und das gleiche kann einem auch zu feierabend passieren. hatte ich letzte woche - kurz vor schluss kommt eine kundin mit größererem auftrag zwecks recherche und verkauf, bevor ich zumachen kann, kommt noch eine - die hatte es etwas eiliger, habe ca. 30 min dann für sie und mit ihr recherchiert und konnte ihr letztlich nicht verkaufen, was sie wollte, weil mir der zugang zu dem system fehlte, den NUR die chefin hat und die war nicht erreichbar, chef konnte mir nicht weiterhelfen ... kundin stocksauer) und inzwischen kam noch jemand, der fragen hatte. habe ich über eine stunde länger gearbeitet erstmal, um die kunden zu bedienen und dann anschließend die kasse usw. zu machen.
habe das und auch durchgearbeitete mittagspause als arbeitszeit aufgeschrieben - vermute aber auch hier, dass es nicht bezahlt wird.
so nach dem motto: selbst schuld, dann müssen sie eben eher zuschließen.

wir haben nach wie vor keine arbeitsplatzbeschreibung (jaa ich habs noch nicht geschafft, jaaa ich muss noch ...) und wenn uns auf dem weg zur bank oder post irgendwas passiert z. b., dann kann es schnell heißen - nö, das ist ja nicht ihr arbeitsweg, was wollen sie hier ... ist kein arbeitsunfall.
zum beispiel
oder auch wann wir (zusätzlich zur arbeitszeit) putzen. das wurde uns auch nur mündlich gesagt, lt. ehem. chef sollten wir sowas in unserer freizeit erledigen.

man kann ja schlecht mit staubsauger und wischer rumlaufen, wenn man kunden bedienen muss.

erst wurden uns 0,5 h zugesagt (für vor- und nachlauf), jetzt wurde gesagt - max. der nachlauf und die bank je 0,25 h.

nun habe ich beim arbeitsgericht angerufen und mir wurde gesagt, es ist klar geregelt, dass der mindestlohn gezahlt werden muss und wenn vor- und/oder nachlauf nicht bezahlt werden (bzw. zusätzliche stunden), dann kommt man damit unter den mindestlohn und das ist nicht zulässig.

das habe ich auch so im netz gefunden
Was bedeutet Arbeitszeit im Sinne des MiLoG? Was gilt für den Bereitschaftsdienst und die sog. Rufbereitschaft? Wie sind Wegezeiten / Reisezeiten zu vergüten? Welche Besonderheiten gelten für den Bereich der Pflege?

Das MiLoG sieht vor, das der Arbeitnehmer 8,50 EUR brutto je Stunde geleisteter Arbeit zu bekommen hat. Was unter den Begriff der Arbeitszeit fällt, ist schon häufiger Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen gewesen. Insoweit muss im Wesentlichen auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung verwiesen werden.

Grundsätzlich fällt unter den Mindestlohn nach MiLoG sog. Vollarbeit, d. h. alle Zeiten, in denen bzw. während derer der Arbeitnehmer tatsächlich Arbeit verrichtet. Pausenzeiten sind grundsätzlich nicht zu vergüten.

ACHTUNG: Sog. Rüstzeiten (z. B. das Hochfahren eines Kassensystems, um das Kassieren mittels einer elektronischen Kasse zu ermöglichen) gehören grundsätzlich zur Arbeitszeit und sind damit auch grundsätzlich mit wenigstens 8,50 EUR / Stunde zu vergüten.

chefetage aber sagt, sie hätte überall im netz recherchiert und dass vor-/nachlauf bezahlt würden, sei weder üblich noch richtig. aber gnädigerweise zahlen sie die 15 min nachlauf (die oft nicht zureichen).

meine kollegin meinte - hm - wegen der "paar minuten" den arbeitsplatz riskieren?

die überstunden können von den chefs auch nicht überprüft werden, da sie nie bei uns vor ort sind, sie können das also jederzeit abstreiten - außer bei den sachen, wo aus der uhrzeit der bezahlung, die im system hervorgeht, ja gesehen wird, dass wir dort noch kunden bedient haben.

leider ist es allg. im handel üblich, dass vk locker ne stunde eher und auch nach der arbeitszeit kostenlos zu arbeiten hätten - bei einem lohn, der über dem mindestlohn (ausreichend) liegt, ist das auch ok, aber es darf insg. nie unter den mindestlohn sinken.

ich bin der meinung: chefs wollen von uns ordentliche arbeit, wir müssen uns an die gesetze und vorschriften halten - klar - dann müssen sich chefs aber auch daran halten - auch wenn es "nur" um 10, 15 min täglich geht.

nun haben chefs uns zur firmenweihnachtsfeier eingeladen - mit unseren ehemännern - erst w.markt bummeln und dann essen gehen ... (also wir sind insg. 2 chef und 2 angestellte)
unsere männer kommen def. nicht mit und wir haben beide gehen überhaupt nicht gerne w.markt bummeln (höchsten mal auf nen historischen oder sowas).
wie verhält man sich?
wir sind kein "zusammengewachsenes" firmenteam - wir arbeiten hier, chefs woanders, wir bekommen seltenst fragen auf unsere antworten, die wir dringend bräuchten teilweise usw.

 
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