Geschrieben von ???imGesicht am 07.04.2014, 11:30 Uhr |
neuer Job nach Arbeitslosengeld...
Hallo Ihr Lieben,
ich hab mal eine blöde Frage.
Ich bekomme immer Anfang des Monats Arbeitslosengeld für den laufenden Monat. Jetzt fange ich am 1.5. endlich wieder an zu Arbeiten. Ich denke mal, den ersten Lohn bekomme ich also erst ende Mai/anfang Juni.
Das ist ein kleines Problem, weil ich ja dann quasi einen Monat nix habe. Ist doch richtig, das die Arbeitgeber immer rückwirkend bezahlen oder?
Meint Ihr ich kann fragen, ob er zb zum 15. des Monats schon bezahlt? quasi einen halben monat rückwirkend und einen halben im vorraus? Oder wie würdet ihr das Problem lösen?
danke
???imGesicht
Re: neuer Job nach Arbeitslosengeld...
Antwort von Pamo am 07.04.2014, 11:43 Uhr
Bezahlt wirst du natürlich nach erbrachter Leistung, meinetwegen nenn das "rückwirkend".
Wenn du nachweisbar dein Mai-Gehalt erst am 1. Juni bekommst, dann kannst du für Mai noch ALG bekommen. (Lass es im ausdrücklich im Arbeitsvertrag stehen)
Wenn du das Mai-Gehalt allerdings am 31. Mai erhälst, dann musst du diesen Monat anders überbrücken.
Du könntest nach einem Abschlag fragen.
Antwort von Trini am 07.04.2014, 11:47 Uhr
Mein erster AG zahlte (damals, vor 22 Jahren, ungewöhnlich) auch erst am Monatsende.
So habe ich halt einen Monat vom Ersparten gelebt.
Der ö.D. hat lange zum 15. gezahlt, aber vor Jahren auch auf's Monatsende umgestellt.
Trini
Re: neuer Job nach Arbeitslosengeld...
Antwort von shinead am 07.04.2014, 11:55 Uhr
ALG1 wird (genauso wie auch Gehalt) "rückwirkend" bezahlt.
ALG2 wird im Voraus bezahlt. Daher kann es tatsächlich zu einem Monat Versorgungslücke bei der Arbeitsaufnahme kommen.
Die ARGE gibt sich hier allerdings auch großzügig und gewährt eine letzte ALG2-Zahlung als Kredit, der dann über die nächsten Monate freigegeben wird.
ALG2 muss eben ggf. auch mal ad-hoc bezahlt werden. Daher die geänderte Auszahlung. Wer erst ALG1 bezogen hat, bekommt im ersten ALG2-Monat dann eine doppelte Zahlung, die er tunlichst zurücklegen sollte.
Re: neuer Job nach Arbeitslosengeld...
Antwort von Strudelteigteilchen am 07.04.2014, 12:19 Uhr
Hier kommt das ALG2 immer am letzten Tag des Monats für den nächsten Monat.
Wie auch immer: Hier war es kein Problem, mit dem SB beim JC zu sprechen. Für den Monat, in dem ich angefangen habe zu arbeiten, wurde noch das komplette ALG2 überwiesen und dann erst nachträglich verrechnet. War etwas kompliziert, bis dann alles gradegezogen war, aber überhaupt kein Thema im Sinne von "Das geht so nicht!". Meine SB und ich haben ein paar Monate lang quasi wöchentlich telefoniert und (nur halb scherzhaft) geflucht, sie tat mir auch herzlich leid, aber im Endeffekt war es eben so, feddich. Wobei es bei mir nochmal extra kompliziert war, weil der AG sich schwer tat mit der Berechnung von Zulagen und ähnlichem, mein Verdienst in den ersten Monaten also stark schwankte.
Re: Das heißt, wenn das häufiger wechselt
Antwort von Franke am 07.04.2014, 12:26 Uhr
von Arbeit zu Arbeitslosigkeit und retour, dann gibt es schlaue Leute, die 13 oder 14 und andere, die nur zehn oder elf Zahlungen für ein Jahr bekommen?
Einmal erster Lohn im zweiten und letzter im letzten Arbeitsmonat, einmal erster Lohn im 1. Arbeitsmonat und letzter Lohn einen Tag nach Ende des letzten Arbeitsmonats.
Re: neuer Job nach Arbeitslosengeld...
Antwort von ???imGesicht am 07.04.2014, 12:52 Uhr
danke. ich muss gleich eh wieder hin zum Amt, dann werde ich einfach mal fragen was es da für möglichkeiten gibt. Wäre ja zum Glück nur 1 Monat, den könnte ich eventuell auch überbrücken.
Gruss
???imGesicht
Re: neuer Job nach Arbeitslosengeld...
Antwort von Badefrosch am 07.04.2014, 20:29 Uhr
Das Überbrückungsgeld gibt es nicht mehr, wurde uns damals gesagt.
Ich bin damals im Amt zusammengebrochen, weil ich nicht weiter wußte. Da bekommt man endlich Arbeit und soll 2 Monate überbrücken, obwohl man das vom ersten Gehalt ja zurückzahlen kann.
Man steht scheiße da wenn man die Miete nicht bezahlen kann.
Re: neuer Job nach Arbeitslosengeld...
Antwort von -chOcO- am 08.04.2014, 20:33 Uhr
Wir haben letzten Monat erst ein Überbrückungsdarlehen bekommen. Mein Mann bekommt nun auch ALG1 nach der Ausbildung und wir mussten bis zur ersten Zahlung überbrücken.
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