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Geschrieben von Annimais am 21.05.2021, 11:06 Uhr

Nochmal Kündigung in der Probezeit

Ihr Lieben,

Jetzt bin ich total verwirrt...

Ich wurde 14-Tage vor Monatsende mündlich in der Probezeit gekündigt. Diese endet am 31.05.

Heute habe ich die Kündigung schriftlich erhalten, mit Zitat

"... während der Probezeit ordentlich fristgemäß zum nächst zulässigen Zeitpunkt. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Monatsabschluss

Dieser Zeitpunkt ist nach unseren Berechnungen der 30.06.2021 der sich gem. Paragraph 34 TVöD ergibt."

Variante A: Die wollen mir noch ein Monat Aufschub schenken, damit sie mir nicht kein Urlaub/Zeitguthaben auszahlen müssen?

Variante B: Absoluter Denkfehler, die Personaltante hat das falsche Datum gewählt?

Wie verhalte ich mich jetzt?
Bin bis zum 31.05. krankgeschrieben und habe mich ab 01. Juni arbeitssuchend gemeldet.

Was denkt ihr, bin gerade völlig überfordert.

 
35 Antworten:

Re: Nochmal Kündigung in der Probezeit

Antwort von pauline-maus am 21.05.2021, 11:13 Uhr

schon mal im arbeitsvertrag nachgelesen ? manchmal hat jeder betrieb ( oder amt ect) eigene regularien .
ich glaube die beste variante wäre , die sachbearbeiterin ( steht sicher unter der kündigung) anzurufen und nachzufragen, damit du klarheit hast

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Re: Nochmal Kündigung in der Probezeit

Antwort von kuestenkind68 am 21.05.2021, 12:11 Uhr

Wahrscheinlich hat die Personalfrau das Schreiben zu spät aufgesetzt und dann war es zu spät für die 2 wöchige Kündigungsfrist? Und deshalb erfolgt die Kündigung zum 30.6.? Von wann ist das Schreiben datiert?

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Re: Nochmal Kündigung in der Probezeit

Antwort von Berlin! am 21.05.2021, 13:01 Uhr

Wenn Du heute die schriftliche Kündigungserklärung erhalten hast, dann kannst Du nur zum Ende des nächsten Monats gekündigt werden.
Entscheidend ist der Erhalt der SCHRIFTLICHEN Kündigungserklärung. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Also:
Dein Arbeitsverhältnis endet zum 30.06.21. Ab 01.07.21 bist Du dann arbeitslos.

Die Kündigung selbst ist schulbuchmäßig formuliert. Da gibt es nichts auszusetzen.

Ruf beim JC an und kläre das.

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Re: Nochmal Kündigung in der Probezeit

Antwort von Tiffy_78 am 21.05.2021, 13:17 Uhr

So wie ich das verstehe, haben die dir die Kündigung erst heute schriftlich gegeben? Dann ist das doch ganz nett, dass sie dich neulich mündlich vorgewarnt haben.
Das mit der Meldung musst du korrigieren lassen.
Dafür bekommst du dann doch wenigstens noch das Geld bis Ende Juni, sieh es positiv. So kannst du dich auch noch aus einer laufenden Anstellung bewerben.
Das mit der Frist ist absolut korrekt gelaufen. Wenn bei euch nur eine Kündigung zum Monatsende geht, dann geht nur noch der Juni,sonst hätten sie einen Fehler gemacht.
Also Variante c

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Re: Nochmal Kündigung in der Probezeit

Antwort von Goldbear am 21.05.2021, 14:06 Uhr

Verständnisfrage: wäre sie dann nicht einen Monat im regulären Beschäftigungsverhältnis, da die Probezeit am 31.05.2021 endet. Hätte die schriftliche Kündigung nicht Mitte Mai erfolgen müssen?

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Re: Nochmal Kündigung in der Probezeit

Antwort von sausewind73 am 21.05.2021, 14:10 Uhr

Die Probezeit endet am 31.05.2021.
Hast du eine schriftliche Zusage dass das Arbeitsverhältnis verlängert wird ?
Wenn nicht würde ich es für beendet ansehen.
In dem Betrieb wo ich BR Mitglied bin ,bekommen die Mitarbeiter eine schriftliche Bestätigung über eine Verlängerung.

Das Arbeitsverhältnis war ja nur befristet zur Probe und nicht unbefristet.

LG und Erfolg für den nächsten Arbeitsplatz.

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Re: Nochmal Kündigung in der Probezeit

Antwort von renate48 am 21.05.2021, 14:25 Uhr

Da die Probezeit am 31.5.21 endet und sie nicht ohne Gründe/Rücksprache verlängert werden kann; ist die Kündigung m.M. nach unwirksam ( verpasste Frist ) .

Sie müßte dann in eine reguläre Kündigung umgewandelt werden.
Das sollte aber ein Verdi-Vertreter wissen.

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Re: Nochmal Kündigung in der Probezeit

Antwort von sausewind73 am 21.05.2021, 15:08 Uhr

Die Probezeit ist aber nicht verlängert worden.
Habe ich dem Schreiben nicht entnehmen können stille verlängerung in ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis.
AG als auch AN können es somit beenden.

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Re: Nochmal Kündigung in der Probezeit

Antwort von renate48 am 21.05.2021, 16:06 Uhr

" Die Probezeit ist aber nicht verlängert worden. "

Aber genau das ist doch der Punkt:
jetzt kann man das Arbeitsverhältnis ( von beiden Seiten ) nur noch mit regulärer Kündigung beenden und da greift auch die reguläre Kündigungsfrist.

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Re: Nochmal Kündigung in der Probezeit

Antwort von Berlin! am 21.05.2021, 16:30 Uhr

Keine Ahnung. Ich kenne die Kündigungsfristen nicht. Üblicherweise 1 Monat zum Monatsende. Das wäre hier korrekt, dann endet das AV zum 30.06.

Aber: es ist ja zum nächst möglichen Termin gekündigt.....

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Es wurde doch hilfsweise zum nächst möglichen Termin gekündigt

Antwort von Berlin! am 21.05.2021, 16:35 Uhr

Das ist doch ausreichend.

Man muß das Ende der Probezeit nicht schriftlich bestätigen. Die Probezeit läuft einfach aus, das AV wird nochmal fortgesetzt. Einziger Unterschied ist, dass die Kündigungsfristen anders sind.

Die Kündigungsfristen ist so, wie sie ist, in Ordnung. Da muß nichts "umgewandelt" werden.

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Re: Es wurde doch hilfsweise zum nächst möglichen Termin gekündigt

Antwort von renate48 am 21.05.2021, 17:08 Uhr

woher kennst Du die reguläre Kündigungsfrist ?

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Re: Es wurde doch hilfsweise zum nächst möglichen Termin gekündigt

Antwort von renate48 am 21.05.2021, 17:10 Uhr

sorry, habe gerade gesehen,daß das oben schon beantwortet war...

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Re: Sehe ich auch so.

Antwort von cube am 21.05.2021, 17:11 Uhr

Auch wenn der AV nach der Probezeit in einen unbefristeten AV übergeht und die Kündigungsfrist dann 4 Wochen zu Ende des Monats beträgt, ist der 30.6. also korrekt. Selbst wenn die Frist 4 Wochen zum Quartalsende wäre, passt es hier.

Will man jetzt ganz kleinlich sein, könnte man anführen, dass ein unbefristeter Vertrag eines Kündigungsgrundes bedarf - im Gegensatz zur Probezeit - und im Prinzip tatsächlich nicht so einfach aufzulösen ist. Schonmal gar nicht, wenn dem AG keine Möglichkeit zur Verbesserung seiner Leistung oder Abstellen unerwünschten Verhaltens gegeben wurde.

Aber wer bitte möchte einen Vertrag bei jemandem durchsetzen, der einen offensichtlich nicht mehr wirklich haben will? Man sollte halt auch immer abwägen, was für einen dabei herausspringt und ob der Aufwand und Stress im Verhältnis dazu lohnt.

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Re: Es wurde doch hilfsweise zum nächst möglichen Termin gekündigt

Antwort von Berlin! am 21.05.2021, 17:23 Uhr

Wie ich schrieb: 1 Monat ist üblich und gesetzlich vorgesehen.
Und es wurde auf einen TV verwiesen.

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Moment mal......

Antwort von Berlin! am 21.05.2021, 17:27 Uhr

Da bin ich bei Dir.
Aber Du sagst da was.....genaugenommen können Sie die AP nicht ordentlich kündigen. Weil sie einen Sonderkündigungsschutz hat durch den GdB.
Natürlich muss sie ein dickes Fell haben, um das auszusitzen. Und das scheint mir ehrlich gesagt nicht so.

Okay. Da geht doch noch was.....hab ich verpeilt.
Aber, wie ich gerne sage: fachlichen guten Rat bekommt man nicht, wenn man kleckerweise in einem Forum fragt.

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Re: Moment mal......

Antwort von renate48 am 21.05.2021, 18:41 Uhr

Ja, das dachte ich auch so.
Aber die Frage ist halt ob man das durchziehen will und am Ende dann selbst kündigt, weil man dort garnicht mehr arbeiten will ?

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Ich korrigiere

Antwort von Berlin! am 21.05.2021, 18:41 Uhr

Durch dieses schnipselweise Lesen geht viel verloren und man muß sich Infos aus den vorherigen Posts merken....klappt nicht immer. Bei mir jedenfalls nicht

Also:
Du könntest trotz GdB in der Probezeit problemlos gekündigt werden.
Bist Du aber nicht, denn Du hast die Kündigung nicht fristgerecht bekommen. Eine Kündigung ist jetzt erst zum Ende des nächsten Monats möglich. Dann ist aber die Probezeit schon vorbei und Du genießt aufgrund Deines GdB ein Sonderkündigungsschutz. es gibt Anhörungserfordernisse etc. pp.

Die Kündigung ist also unwirksam.
Du mußt dennoch dagegen vorgehen. Frist: 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung.
Und zwar mit einer Kündigungsschutzklage.
Auch, wenn Du den Job nicht weiter haben willst (wer will schon irgendwo arbeiten, wo man offensichtlich nicht gewollt ist, dafür braucht es eins ehr dickes Fell): Du mußt dennoch u.U. klagen, weil es sonst Probleme mit dem ALG I geben kann.

Bitte lasse Dich vor Ort von jemandem beraten, der dann in einem Gespräch den Sachverhalt ordentlich klärt.

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Re: Ich korrigiere

Antwort von renate48 am 21.05.2021, 18:49 Uhr

"Bitte lasse Dich vor Ort von jemandem beraten, der dann in einem Gespräch den Sachverhalt ordentlich klärt."

Das ist genau das, was ich von Anfang an gemacht hätte.

Wenn ich in meinem langen Arbeitsleben irgendwelche Probleme hatte, habe ich mich immer an unseren Vertrauensmann/Frau ( der/die auch gleichzeitig beider Gewerkschaft war ) gewendet weil man ja selbst nicht über alles Bescheid wissen kann.
Ich denke, daß man zunächst einmal Einspruch gegen die Kündigung erheben muß und zwar fristgerecht.
Eine Klage ist dann das letzte Mittel der Wahl.

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Kein "Einspruch"

Antwort von Berlin! am 21.05.2021, 18:55 Uhr

Man kann und muß gegen ine Kündigung keinen "Einspruch" erheben. Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die wirksam wird, wenn sie der Empfängerin zugeht.
Daran ändert ein Einspruch nichts und sie kann auch nicht zurückgenommen werden.

Die Klagefristen sind absolute Ausschlussfristen! Versäumt man sie, ist die Kündigung wirksam!
Also: Kündigungsschutzklage erheben, Beim zuständigen Arbeitsgericht. Das kann man dort vor Ort in der Rechtsantragsstelle machen. Kosten: keine

Und dann den AG informieren. Der kann erklären, aus der Kündigung vom xx.xx.xxxx keine Rechte mehr herzuleiten und den Bestand des Arbeitsverhältnisses aus dem Vertrag vom xx.xx.xxxx bestätigen.

Hier ist Klage das wirksamste Mittel. Und nicht das letzte.

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Re: Kein "Einspruch"

Antwort von renate48 am 21.05.2021, 20:07 Uhr

Wenn Du das sagst - ich weiß es definitiv nicht.
Davon abgesehen meinte ich auch "Widerspruch" und nicht Einspruch - habe mich falsch ausgedrückt.

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Re: Kein "Einspruch"

Antwort von Berlin! am 21.05.2021, 20:15 Uhr

Ja, das Wort bezeichnet ja erst Mal denselben Vorgang: sagen, dass die Kündigungnicht okay ist.

Aber wie gesagt; Kündigungen kann man nicht zurücknehmen. Hier ist eine Klage mittel der Wahl. Kostet nichts und kann man zurücknehmen, problemlos.

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Re: Wie das bei Behinderung ist und/oder im öffentl. Dienst, weiß ich nicht genau

Antwort von cube am 22.05.2021, 7:54 Uhr

aber ich bleibe dennoch dabei, dass man sich seine Kämpfe aussuchen sollte.
Hier also die Frage: will ich diesen Job wirklich weiter machen?
Denn eine unwirksame Kündigung bedeutet ja nur, dass ich auf Fortführung bestehe/klage.
Viele denken ja, sie würden auf Anfindung/Entschädigung klagen - man klagt aber auf Wiedereinstellung. Nur darüber entscheidet das ArbG in einem solchen Fall. Abfindungen sind dann eine außergerichtliche Einigung, die man im Laufe erzielen möchte, weil idR ja auch der AG kein Interesse an einer Fortführung des ArbVerh. hat. Hat man sich dann geeinigt, ist die Sache erledigt und man erkennt die Kündigung an. Das Gericht stimmt dem dann zu, alles fallen zu lassen, da eine außergerichtliche Einigung stattgefunden hat.
Ob man dies im ÖD auch erreichen kann? Und dann auch bei nur so kurzer Betriebszugehörigkeit in einer Höhe, die einem etwas bringt?
Und dazu braucht es ein dickes Fell und langen Atem. Und nach Möglichkeit eine Rechtsschutz, die auch Arbeitsrecht abdeckt. Ansonsten machen einen 2, 3 Briefe des Anwaltes schon arm.

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Re: Nochmal Kündigung in der Probezeit

Antwort von LillisMama am 22.05.2021, 8:58 Uhr

Ich verstehe die Diskussion nicht. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Die TE steht in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, für welches gemäß TVöD eine Probezeit von 6 Monate mit einer Kündigungsfrist von 14 Tage gilt.

Der Arbeitgeber hat eine schriftliche Kündigung innerhalb der Probezeit zum 21.5.2021 ausgesprochen. 14 Tage (Kündigungsfrist) nach dem Zugang wäre der 4.6.2020. Das Arbeitsverhältnis endet damit am 4.6.2021.

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Re: Nochmal Kündigung in der Probezeit

Antwort von renate48 am 22.05.2021, 9:37 Uhr

die Probezeit geht aber nur bis 31.5.21...

alles weitere siehe oben...

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Re: Nochmal Kündigung in der Probezeit

Antwort von Silvia3 am 22.05.2021, 9:57 Uhr

Der AG kann laut dem obigen Schreiben nur zum MONATSENDE kündigen. Er hätte somit spätestens am 17.5. kündigen müssen. Da sie die schriftliche Kündigung (und nur die ist relevant) erst danach erhalten hat, hat der AG diese Möglichkeit versäumt und muss zum nächsten Monatsende kündigen.
Da er innerhalb der Probezeit kündigt, kann er dies m. E. noch ohne Begründung tun und es entsteht daraus auch kein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Aber ich bin kein Rechtsanwalt. Der Fall ist zumindest grenzwertig, und die TO sollte sich ggf. rechtlich beraten lassen. Das kann auch das Jobcenter. Grundsätzlich würde ich nicht in einem Job bleiben wollen, in dem man mich nicht will und mir bescheinigt, dass mir die Qualifikation dafür fehlt. Selbst wenn sie jetzt eine Weiterbeschäftigung durchsetzt, wird sie da nicht mehr glücklich werden. Der AG wird ständig Fehler suchen, um sie doch noch los zu werden. Bei der kurzen Beschäftigungsdauer ist auch nicht von einer nennenswerten Abfindung auszugehen.

Silvia

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Re: Ich korrigiere

Antwort von Grauzone am 22.05.2021, 10:12 Uhr

Nach §2 IV und §30IV TVöD gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Damit endet das Beschäftigungsverhältnis zum 30.06. Das Arbeitsverhältnis wurde während der Probzeit gekündigt, endet aber erst nach der Probezeit.

Der besondere Kündigungsschutz greift nicht ein, weil zum Zeitpunkt des Zugangs das Arbeitsverhältnis noch keine 6 Monate bestand. Siehe §90 I Nr.1 SGB IX.

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Re: Nochmal Kündigung in der Probezeit

Antwort von Grauzone am 22.05.2021, 10:15 Uhr

Nach §2 IV und §30IV TVöD gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Damit endet das Beschäftigungsverhältnis zum 30.06. Das Arbeitsverhältnis wurde während der Probzeit gekündigt, endet aber erst nach der Probezeit.

Es bedarf keiner weiteren Kündigung.

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Re: Wie das bei Behinderung ist und/oder im öffentl. Dienst, weiß ich nicht genau

Antwort von Grauzone am 22.05.2021, 10:16 Uhr

Warum sollte die Kündigung unwirksam sein?

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Re: Nochmal Kündigung in der Probezeit

Antwort von sun1024 am 22.05.2021, 10:21 Uhr

Ich denke auch,
- die schriftliche Kündigung erfolgt noch in der Probezeit
- sie ist aber zu spät dran, um das Arbeitsverhältnis noch zum 31.5. zu beenden, daher zum 30.6.

Also solltest du im Juni noch da arbeiten, und der Arbeitsagentur Bescheid geben, dass du erst ab Juli arbeitssuchend bist.

Darf ich fragen, warum du aktuell arbeitsunfähig (krank geschrieben) bist?

LG sun

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§ 173 Absatz 1 Nr. 1 SGB IX

Antwort von Sille74 am 22.05.2021, 12:30 Uhr

*korinthenkack*

Alte Fassungen zu zitieren, kommt doch immer etwas blöd (kann aber leicht passieren, insbesondere im Sozialrecht ...) Und zur Ehrenrettung: der Inhalt ist der selbe

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Re: Nochmal Kündigung in der Probezeit

Antwort von Silvia3 am 22.05.2021, 12:41 Uhr

Ja, sehe ich auch so.

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Re: § 173 Absatz 1 Nr. 1 SGB IX

Antwort von Grauzone am 22.05.2021, 12:53 Uhr

Du hast aber vollkommen Recht. Danke.

VG

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Re: Nochmal Kündigung in der Probezeit

Antwort von Tiffy_78 am 22.05.2021, 15:02 Uhr

Hier noch eine Stimme für "alles korrekt verlaufen, Kündigung zu Ende rechtens, da innerhalb der Probezeit gekündigt."

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Danke für eure Antworten...

Antwort von Annimais am 23.05.2021, 5:53 Uhr

Ich bin derzeit körperlich sehr angeschlagen und fühle mich krank, deshalb erst jetzt eine weitere Reaktion von mir.

Die Kündigung ist jetzt so wie sie ist...daran kann man nichts mehr rütteln. Nichtsdestotrotz lasse ich mich nocheinmal von Verdi beraten, um das ganze besser begreifen zu können.

Die Hoffnung stirbt zu Letzt und ich wünsche mir, dass diese Geschichte ein gutes Ende nehmen wird.

Wohin die Reise geht, wie schnell, da stehe ich momentan noch vor einem großen Loch.

Bleibt gesund und alles Gute für euch!

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