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Geschrieben von AyLe am 27.06.2007, 13:25 Uhr

Oh, Schwoba - Achtung vor dem Halbwissenden

"§_2 StGB
Zeitliche GeltungGeltung für Inlandstaten

Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden."


IM INLAND - ungeachtet der Staatsangehörigkeit, SChwoba. Alles andere, wie ich schon einmal schrieb, ist Sache inter/ supranationaler Abkommen!

 
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