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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 06.07.2020, 15:55 Uhr

Opferlose Straftaten - aus aktuellem Anlaß

Am Wochenende fand in meinem Freundeskreis eine Diskussion über das neue Gesetz gegen "Upskirting" statt. Die Argumentation, die mir nicht nur in dem Zusammenhang öfter begegnet, ist die Frage nach dem Opfer, nach dem "Wem tut es weh?".

Das Thema "opferlose Straftaten" ist ja nicht ganz neu und ich erinnere mich, daß sie irgendwann mal auch im Zusammenhang mit "nackigen Kinderbildern" geführt wurde.

Im Grunde geht es ja darum: Wenn irgendjemanden ein heimlich und unbemerkt geschossenes Bild meines Schlüpfers oder eines spielenden Kindes am Badeweiher so erregt, daß er sich darüber einen runterholt - kann mir das nicht egal sein, solange ich (bzw. das Kind) es nicht weiß?

Wobei - das Argument finde ich interessant: Bestrafung setzt Wissen voraus. Insofern ist es ja sowieso erst strafbar, wenn es ein "unter dem Übergriff leidendes Opfer" gibt. Andererseits: Auch wenn es dem (wissenden) Opfer egal ist, daß es fotografiert wurde, bleibt es eine Straftat. Oder wenn das Opfer nicht ermittelt werden kann, und es daher unwissend bleibt.

Die Grundfrage, die ich gerne diskutieren würde:
Erfordert eine Straftat ein "Opfer"? Und erfordert der Status als "Opfer", daß man unter der Straftat "leidet"?

(Auch in die Richtung: Wenn ein Mann seine Frau krankenhausreif schlägt, diese aber behauptet, daß das völlig okay für sie ist...)

 
33 Antworten:

Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Assen08 am 06.07.2020, 16:03 Uhr

Dein ernst? Dir wäre es egal, wenn jemand ein Foto von deinem Kind beim Baden macht und sich darüber aufgeilt?!
Dir ist es egal, wenn jemand heimlich unter den Rock fotografiert?!

Ja, dazu finde sogar ich mal keine Worte.

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Berlin! am 06.07.2020, 16:11 Uhr

Du hast recht: holt sich einer auf Bilder Deiner Unterwäsche oder auf Bilder spielender Kinder einen runter,kann es Dir egal sein. So Du es nicht weißt.

Allerdings ist es nicht ganz richtig, dass das Opfer einer Straftat unter selbiger auch leiden muß. Also irgendwie einen Nachteil hat, körperliche Schmerzen, ein Unwohlsein....was auch immer Tatbestandsmerkmal ist.

Es gibt zwei Beispiele (die mir gerade einfallen):
Jemand gibt sich als Spendensammler einer gemeinnützigen Organisation aus. Er bekommt Geld, also eine vermeintliche Spendensumme, behält das Geld aber, wie von Anfang an geplant.
Das ist dennoch anerkannt Betrug, auch, wenn das Opfer das Geld freiwillig hergibt und von Anfang an auch gar keine Gegenleistung (im Sinne von etwa Ware, Dienstleistung etc.) erwartet hat.

Ladendiebstahl. Das macht man heimlich. Es soll ja gerade niemand etwas merken. Und oft fällt nicht auf, das ein paar kaugimmis fehlen. dennoch ganz klar: Diebstahl

Auch ohne Opfer werden wohl alle sagen: klar ist das strafbar. Und zwar zu recht, denn das Opfer in dem Fall ist nicht eine bestimmte Person. Vielmehr ist es hier die Rechtsordnung an sich, gegen die bewusst verstoßen wurde.
Die meisten Delikte sind gar nicht darauf angelegt, dass das Opfer sie bemerkt. das ist gar keine Voraussetzung einer Strafbarkeit. es reicht alleine die Verwirklichung eines Straftatbestandes.
Über die eine oder andere Sache kann man vortrefflich streiten, allerdings eher auf juristisch-akademischem Niveau. Also mehr theoretisch. Ab und an streutet man sich bis zum BGH und der sagt dann, wie es ist.

Deine Würde ist doch verletzt, auch wenn Du es nicht bemerkst. Sie gilt es, zu schützen.
Klar setzen einige Delikte voraus, dass das Opfer es bemerkt, Aber es ist nicht die Regel. geschützt wird die Rechtsordnung, das Zusammenleben aller.

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Mir fällt gerade auf.....

Antwort von Strudelteigteilchen am 06.07.2020, 16:15 Uhr

.... daß das auch bissi zum Fred unten paßt.

Nehmen wir mal an, jemand postet in diesem Forum sowas wie:
"Mexikaner vergewaltigen Frauen und dealen mit Drogen. Geht hin und erschießt sie alle!"

Szenario 1: Hier lesen eh keine Mexikaner mit, deswegen fühlt sich auch keiner beleidigt - keine Opfer, also alles cremig?

Szenario 2: Hier liest genau ein Mexikaner mit, aber dem geht es am Poppes vorbei - immer noch kein Opfer, immer noch alles cremig?

Szenario 3: Hier lesen 500 Mexikaner mit, davon geht es 499 am Poppes vorbei, nur einer fühlt sich beleidigt - man hat also 1 Opfer, dem man natürlich auch sagen könnte, er solle sich nicht so anstellen, aber ist weiterhin alles cremig?

Szenario 4: Hier lesen zwar keine Mexikaner mit, aber ein Idiot meint, daß das mit dem Erschießen eine geile Idee ist, geht in das mexikanische Restaurant um die Ecke und erschießt den Kellner - ist es dann immer noch cremig, weil der Kellner ja kein Opfer des Postings ist?

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Strudelteigteilchen am 06.07.2020, 16:16 Uhr

Ach, je

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Butterplätzchen am 06.07.2020, 16:17 Uhr

Eine Straftat ist eine Straftat.dabei gehts weniger um das Opfer (leider häufig so) als um die Tat ansich. Und DIE muss geahndet werden.
Wäre zynisch wenn das Opfer leiden müsste um in den Genuß einer Klage kommen zu dürfen. Find ich.

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von DK-Ursel am 06.07.2020, 16:17 Uhr

Hej!

Bedeutet das bei Dir dann auchd,aß man nicht Opfer ist, solange man gar nicht merkt, daß man verletzt wird?
Der Betrüger,der mich so geschickt belügt udn betrügt, bestiehtl und sonstwas, daß ich das erst sehr viel später wenn überhaupt merke, ist so lange, bis ich es merke,also kein Betrüger?
Der Steuerhinterzieher ist nur ein Gesetzesbrecher, wenn der Staat es aufdeckt?
Der Autoraser tut nichts Verkehrtes, solange niemand (!) zu Schaden kommt?

Im übrigen gilt bei Deinen Beispielen:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar" - das sollte sich doch auch im Recht widerspiegeln.
Daß einige es vielleicht sogar toll finden, als Verkehrsopfer, unter den Rock oder als Kind nackt fotografiert zu werden, ist die eine Sache:
Tatsache ist aber, daß es der Würde der meisten widerspricht.

Noch geben weder Masochisten noch Suchtkranke, Raser oder andere, die außerhalb der b+ürgerlichen Norm leben, die Maßstäbe, sonst müßten wir Suchtmittel u.a. auch einfach freigeben: Es gibt ja auch da Leute, die nichts dabei finden (und daher manchmal vor sich selbst und nich einmal (nur) vor anderen geschützt werden müssen).

Die Wüprde eines Menschen kanns ehr wohl derart heimlich verlketzt werden - so wie sie auch verletzt wird, obwohl jemand, der Beschimpfungen oder abwertende Begriffe verwendet, diese richtig nett und gar nicht böse meint...

Gruß Ursel, DK

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Strudelteigteilchen am 06.07.2020, 16:19 Uhr

Na ja, im Falle des falschen Spendensammlers gibt es doch ein "leidendes" Opfer, nämlich den eigentlichen Spendenempfänger, der das Geld hätte bekommen sollen, es aber nicht bekommt.

Und was die Kaugummis angeht: Auch die muß der Supermarkt an den Großmarkt bezahlen, ohne daß er dafür Geld vom Kunden bekommen hat. Nur weil die Pfenningbeträge im Rauschen untergehen, weil der Schaden so klein ist, ist es dennoch ein Schaden.

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Strudelteigteilchen am 06.07.2020, 16:20 Uhr

Kannst Du das bitte, wie auch Noah-Assen, von mir wegmachen? In dem ganzen Posting ist an KEINER Stelle geschrieben, welche Position ich in der - komplett theoretisch geführten - Diskussion eingenommen habe.

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Nynaeve2019 am 06.07.2020, 16:22 Uhr

Wenn die Spendenempfänger aber gar nicht wissen, das sie hätten Geld erhalten sollen? Dann wissen sie ja gar nicht, das sie ein Opfer sind. Das wäre also nicht so schlimm?

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Strudelteigteilchen am 06.07.2020, 16:23 Uhr

Stimmt

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Assen08 am 06.07.2020, 16:34 Uhr

Dann nenne uns doch mal deine Position zu der Geschichte.
Vorallem zu dem up-skirting und heimlichen Kinderfotos.

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von kevome* am 06.07.2020, 16:35 Uhr

Mir fällt da sofort ein Beispiel ein, bei dem ich ähnliche Fragen hatte:

Ein Kumpel von meinem Großen betritt (ziemlich volltrunken) ein unverschlossenes Zimmer eines Bekannten und entnimmt aus der ebenfalls unverschlossenen Schublade 300€. Packt diese in sein Portemonnaie und legt sich in der Nachbarwohnung schlafen.

Als er am nächsten Morgen wach wird, bemerkt er, was er getan hat, ruft den Bekannten zu sich rüber, gesteht seine Missetat und gibt das Geld zurück. Währenddessen kommt die Polizei, die der Bekannte wegen des vermeintlichen Einbruchs gerufen hat. Obwohl der Bekannte mehrfach versichert, dass er sich nicht geschädigt fühlt, kommt es zur Anzeige und Verurteilung des Kumpels wegen Diebstahls.

Ich habe seit mein Großer mir diesen Fall erzählt hat, echt Probleme damit, dass so etwas ein Offizialdelikt ist.

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Strudelteigteilchen am 06.07.2020, 16:38 Uhr

Warum?

Die eigentliche Frage ist doch eine ganz andere: Wie definiert man Opfer, und ist eine Straftat ohne Opfer eine Straftat?

Es geht NICHT um "Wie findest Du das?", sondern um "Ist es eine Straftat?"

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Luna Sophie am 06.07.2020, 16:40 Uhr

Bei dem Gedanken, dass eine Straftat erst strafbar wird, wenn es ein Opfer gibt, welches einen Schaden auch merkt, wird mir schlecht.

Da könnten sich viele Kriminelle rausreden, weil sie ja niemanden offensichtlich geschadet haben.
Heimliche Filmaufnahmen beim Arzt, im Fitnesscenter, in der Schulsammelumkleide, Einzelumkleide im Schwimmbad, ...
wären demnach solange straffrei und in Ordnung, wie es keine gefilmte Person mitbekommt.

Ein kleines Kind, welches gerade das Trockenwerden trainiert und daher im eigenen Garten ohne Hose läuft, darf von Fremden gefilmt werden, solange Eltern und Kind dies nicht mitbekommen.

Viele gehen selten in den Keller, weil dort nur aufgehoben wird, was eh nicht gebraucht wird. Oder sie haben mehrere Kellerräume, Dachboden und nutzen nur einen regelmäßig.
Die selten betretenen dürfen ausgeräumt werden, weil das Opfer dies nicht merkt oder erst Jahre später merkt.

Also wenn jemand im Urlaub ist, darf das Haus von Fremden genutzt werden, solange dort nichts beschädigt wird.

Wenn jemand so volltrunken und oder unter Drogen steht, darf diese Person zu sexuellen Spielchen genutzt werden, weil das Opfer es nicht merkt?

Wie weit geht die Straffreiheit? In all diesen Beispielen gibt es Opfer, aber sie bekommen es nicht wirklich mit.


Aus meiner Sicht ist die Tat als solches Strafbar, vollkommen unabhängig ob das Opfer dies merkt oder nicht.

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Assen08 am 06.07.2020, 16:42 Uhr

Und? Ist es in deinen Augen eine Straftat?

In meinen definitiv.

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Feuerschweifin am 06.07.2020, 16:43 Uhr

Was sind denn das teilweise für anklagende Antworten hier? Aus dem AP geht doch eindeutig hervor, dass Strudelteigteilchen die Diskussion und Argumente theoretisch dargestellt hat, ohne selbst Stellung zu beziehen.

Meine Meinung: Bei den genannten Beispielen gibt es sehr wohl Opfer, auch wenn diese noch keine Kenntnis darüber haben.

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Nynaeve2019 am 06.07.2020, 16:47 Uhr

Wenn man nur ein Opfer einer Straftat sein kann, wenn man sich dem Opfersein bewusst ist, dann ist es ein Freibrief für Straftaten gegenüber Menschen mit Demenz, kleinen Kindern, Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen. Eine Vergewaltigung unter Narkose oder KO-Tropfen ist dann keine Straftat. Leute, die nicht checken, das sie betrogen werden, sind rechtlos...
Ne, das passt nicht, denn damit haben nicht alle Menschen den gleichen Schutz.

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Assen08 am 06.07.2020, 16:49 Uhr

Sehe es so wie Nynaeve2019

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Luna Sophie am 06.07.2020, 16:51 Uhr

Die Frage ist es eine Straftat, lässt sich recht schnell beantworten.
Wenn die Tat im Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz steht und mit einer Strafe bedroht wird.
Wenn der Täter rechtswidrig gehandelt hat z.B. keine Notwehr vorlag.
Und wenn der Täter schuldhaft bei vollem Bewusstsein gehandelt hat.
Dann ist es eine Straftat, ganz egal was das Opfer davon mitbekommt oder empfindet.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, es reicht nicht, wenn der Täter nicht wusste, dass es eine strafbare Handlung ist.

Für die Höhe der Strafe ist es dann allerdings mit entscheidend, wie das Opfer empfindet.
Und ob Alkohol, Drogen, Erkrankung eine Rolle spielen.

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Butterplätzchen am 06.07.2020, 18:30 Uhr

Das kann man weiterspinnen:
Ist jemand geistig so eingeschränkt dass er nicht merken kann dass er Opfer ist. Ist er dann kein Opfer?
Ist ein Einbruch keine Straftat wenn niemand zu schaden kommt?
Ist es OK am Handy während der Fahrt zu daddeln so lange keiner überfahren wird?
Ist es OK eine Schildkröte zu quälen weil sie nicht um Hilfe schreien kann?

Das alles kann man mit nein beantworten.geht auch um Moral und die Pflichten/Rechte im gemeinschaftlichen Leben. Jeder geistig gesunde hat normalerweise ne moralische Vorstellung davon was richtig ist und was nicht.
Und was ----> bestraft werden sollte.

Bei uns in der Zeitung stand dass eine Frau einen "upskirter" erwischt und festgehalten hat bis die Polizei kam. Zivilcourage.

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grmpf

Antwort von Butterplätzchen am 06.07.2020, 18:34 Uhr

Text fehlt.


Das alles kann man mit nein beantworten.geht auch um Moral und die Pflichten/Rechte im gemeinschaftlichen Leben. Jeder geistig gesunde hat normalerweise ne moralische Vorstellung davon was richtig ist und was nicht.
Und was ----> bestraft werden sollte.

------>Weil oben genanntes Straftaten sind die potentielle Opfer erzeugen könnte oder Ofper die sich nicht wheren (können) schädigt.

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Finale am 06.07.2020, 18:50 Uhr

Schwierig, vom Empfinden ist es eine Straftat, allerdings glaube ich, dass es fuer das Strafmaß durchaus eine Rolle vor Gericht spielt ob bzw. wie man betroffen ist.
Wie bewertet man es, wenn sich zum Beispiel ein Paar in gegenseitigen Einvernehmen verprügelt? Soll da die Polizei einschreiten, wenn beide beteuern, dass es freiwillig passiert?

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Assen

Antwort von Hashty am 06.07.2020, 19:49 Uhr


Assen - ist dieser Kommentar wirklich dein Ernst?

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von IngeA am 06.07.2020, 19:51 Uhr

Hab jetzt nicht alles gelesen, aber folgendes Beispiel:

Jemand greift Person A körperlich an. Person A kann sich wehren, trägt keine körperlichen Verletzungen davon, hat von da an aber Panikattacken, immer Angst wieder angegriffen zu werden, traut sich nicht mehr aus dem Haus. Person A hat einen Schaden erlitten, ist also Opfer.

Geleiches Szenario mit Person B:
Person B kann sich auch wehren, trägt keinen körperlichen Schaden davon und erleidet auch keinen psychischen Schaden. Ist Person B dann kein Opfer?

Oder andersrum: Ist es dann erlaubt jemanden zu schlagen der sich wehren kann und psychisch stabil ist? Und was ist dann, wenn der Angreifer die Fähigkeiten seines Gegenübers falsch eingeschätzt hat. Mal ehrlich, da kann er doch nichts dafür wenn Person A sich doch nicht als so psychisch stabil erweist oder Person C sich doch nicht wehren kann.

LG Inge

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von pauline-maus am 06.07.2020, 19:52 Uhr

Ich hoffe ich darf....

Bei moralisch ethischen Fragen ist es schwer eine allgemeine Regelung der Strafbarkeit zufinden.
Da schon bei einer Person , die Meinung darüber über die jahre veranderung unterliegt, durch Erfahrungswerte im Leben.
Sobald man jemanden als täter erkennt, gibt es ja auch ein opfer.
Alles was im verborgenen passiert kann kann man ja nicht strafen, weil man es eben nicht weiss und somit gibt es kein opfer.

Sicher in euren Augen wieder dumm trottelig aber das ist ok

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Miamo am 06.07.2020, 20:39 Uhr

Selbstverständlich erfordert eine Straftat nicht zwangsläufig ein Opfer. Es ist gut, dass das
speziell zum Schutz von hilflosen oder nichtsahnenden Personen so festgelegt wurde.

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Miamo am 06.07.2020, 20:40 Uhr

Warum so devot?

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von pauline-maus am 06.07.2020, 20:48 Uhr

Nicht devort, nur nicht streitlustig...war und ist nicht meine Art

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Re: Beide genannten Beispiele haben sehr wohl Opfer

Antwort von cube am 06.07.2020, 22:01 Uhr

nur, weil sie es nicht wissen, sind sie dennoch Opfer.

Ab dem Moment, wo sie es wissen würden, würden sie sich als Opfer fühlen.
Und das reicht, auch ohne eigenes Wissen bereits zum Opfer gemacht worden zu sein.

Und dazu kommen eben die Fälle von geistig Behinderten, Demenzkranken etc, die dieseTaten gar nicht einschätzen könnten - nur, weilk sie sich selbst nie als Opfer fühlen würden, ist doch gerade das besonders schlimmer Mißbrauch: die Unwissenheit oder Unfähigkeit eines Menschen, sich zu wehren, auszunutzten für die eigenen Zwecke.

Wären Opfer erst Opfer, wenn sie von der Tat wüssten, wären ja zB alle Kinderbilder (kleiner Nackedei am Strand zB), die Pädophile so tauschen, keine Straftat. Die Kinder wissen ja nichts davon und wären dann also keine Opfer. Und wo ist dann die Grenze? Ein Kind, dass nicht weiß, dass der Onkel es nicht am Penis anfassen darf, wäre dann auch kein Opfer.
Die Ex-Freundin, die nicht weiß, dass ihr Ex gerade Nacktbilder von ihr ins Netzt stellt - kein Opfer.

Nee, das funktioniert nicht würde ich sagen.

Wenn dem so wäre, würde ein guter Anwalt vermutlich argumentiere, dass ja nun durch das Wissen um die Fotos sich eigentlich nichts geändert hat. Sie waren vorher im Netzt und es war ok - und jetzt plötzlich nicht mehr? Warum sollte das jetzt plötzlich eine Straftat sein?

Und deswegen muss es vorher schon eine Straftat sein. Auch, wenn es noch niemanden gibt, der sich als Opfer fühlt bzw. fühlen kann.
Dem Täter war es nämlich sehr wohl bewusst, was er da tut - der Täter hatte von Anfang an die Absicht, jemanden zum Opfer zu machen.

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von DK-Ursel am 06.07.2020, 22:57 Uhr

Okay, sorry, ich bitte also alle, meinen Beitrag so neutral zu lesen bzw, zu neutralisieren, wie das AP auch gemeint war.

Zur Frage: Ist es enie Straftat.
Ja.
Es gibt ja durchaus Strataten,w o das wirkliche Opfer sich aus irgendwelchen Gründen bemüßigt fühlt, die Anzeige zurückzuziehen oder gar nicht erst zu erstatten und wo die der Staatsanwalt dennoch Anklage erhebt, weile s eben generell eine Straftat ist, die laut Gesetzbuch geahndet werden muß, wohl im Interesse aller.

ich finde eigentlich alle Deine Beispiele sehr gut,denn sie sind doch in sich schon Antwort genug.
Du erklärst doch sehr gut, oder noch anders: Du führst ad absurdum, daß Opfer nur vom subjektivem Gefühl definiert ist, d.h. ob sich jemand ganz konkret udn subjektiv als Opfer fühlt.
Eine Lüge bleibt ganz objektiv eine L+üge. Eine Beleidigung bleibt ganz objektiv eine Beleidiogung. Ein Übergriff bleibt ganz objektiv ein Übergriff und eine Straftat daher ebenso objektiv eine Straftat.
Das definiert das Gesetzbuch - weniger das Opfer selbst.
Weshalb eben manche subjektiv empfundenen Beleidigungen oder Übergriffe objektiv vor Gesetz keine sind.
Gruß Ursel, DK

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von Anna3Mama am 07.07.2020, 7:11 Uhr

Natürlich gibt es Opfer. Kinder/Mädchen/Frauen, die ohne Einverständnis intim fotografiert wurden. Das ist verboten punkt ende aus.

Ob das Opfer das jetzt weiss oder nicht und ob es sich daran massiv stört oder nur etwas ist doch egal.

Zur Strafverfolgung kommt es aber doch sowieso erst durch Anzeige und wo kein Kläger, da kein Richter.

Trotzdem bleibt es eine Straftat.

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von MoneSi am 08.07.2020, 0:44 Uhr

Bei der Diskussionsfrage wird Strafrecht mit Zivilrecht vermischt.
Bei Strafrecht geht es um zu schützende Rechtsgüter und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Einschränkung erfährt dies nur durch die (wenigen) Antragsdelikte (mit wenig öffentlichem Interesse), wo ein Antrag zur Strafverfolgung erforderlich ist.
Der Schutz der Allgemeinheit steht im Vordergrund. Daher hat die Person, die durch die Straftat gefährdet wurde, auch keinen Einfluss bzgl. der weiteren Strafverfolgung des Täters (ansonsten könnte ein Täter mit ausreichend Geld oder Bedrohungswirkung das Opfer wohl leicht dazu bringen, an einer Strafverfolgung offiziell kein Interesse mehr zu haben).
Eine Frage des Zivilrechts ist es dann, einen ggf. entstandenen Schaden (dazu gehört auch Schmerzensgeld) geltend zu machen. Da muss der Geschädigte zivilrechtlich aktiv werden und darlegen, ob und welcher Schaden ihm entstanden ist. Das Strafgericht hilft da grds. nicht, dafür sind die Zivilgerichte zuständig.
Wir haben viele Strafnormen, wo allein die Gefährdung der Allgemeinheit oder eines Einzelnen bestraft wird. Betrunken fahren ist natürlich auch auf einer einsamen Straße strafbar.
Zum Glück steht es dem Einzelnen, welcher vielleicht Opfer ist, nicht zu, darüber zu entscheiden, welche Tat oder welche Person strafrechtlich verfolgt werden soll oder nicht. Ist halt ein Rechtsstaat hier.

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Re: "Opferlose Straftaten" - aus aktuellem Anlaß

Antwort von As am 08.07.2020, 22:10 Uhr

Dein Beitrag ist schön, so simpel und einleuchtend hat es mir noch nie jemand erklärt. Merci!

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