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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 06.07.2020, 15:55 Uhr

Opferlose Straftaten - aus aktuellem Anlaß

Am Wochenende fand in meinem Freundeskreis eine Diskussion über das neue Gesetz gegen "Upskirting" statt. Die Argumentation, die mir nicht nur in dem Zusammenhang öfter begegnet, ist die Frage nach dem Opfer, nach dem "Wem tut es weh?".

Das Thema "opferlose Straftaten" ist ja nicht ganz neu und ich erinnere mich, daß sie irgendwann mal auch im Zusammenhang mit "nackigen Kinderbildern" geführt wurde.

Im Grunde geht es ja darum: Wenn irgendjemanden ein heimlich und unbemerkt geschossenes Bild meines Schlüpfers oder eines spielenden Kindes am Badeweiher so erregt, daß er sich darüber einen runterholt - kann mir das nicht egal sein, solange ich (bzw. das Kind) es nicht weiß?

Wobei - das Argument finde ich interessant: Bestrafung setzt Wissen voraus. Insofern ist es ja sowieso erst strafbar, wenn es ein "unter dem Übergriff leidendes Opfer" gibt. Andererseits: Auch wenn es dem (wissenden) Opfer egal ist, daß es fotografiert wurde, bleibt es eine Straftat. Oder wenn das Opfer nicht ermittelt werden kann, und es daher unwissend bleibt.

Die Grundfrage, die ich gerne diskutieren würde:
Erfordert eine Straftat ein "Opfer"? Und erfordert der Status als "Opfer", daß man unter der Straftat "leidet"?

(Auch in die Richtung: Wenn ein Mann seine Frau krankenhausreif schlägt, diese aber behauptet, daß das völlig okay für sie ist...)

 
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