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von Leena  am 23.03.2013, 14:52 Uhr

Pamo=Cosma (wirr)

...und, wie soll Dich das Finanzamt denn anschreiben, dass es nicht "immer so seltsam" ist?

Ernst gemeinte Frage!

Die Dinger sind übrigens automatisierte Standardschreiben, die bekommt man im Finanzamt praktisch nie zu sehen, da tippt man nur irgendwo die Termine ein und das war's dann. Okay, Zwangsgeldfestsetzung läuft dann schon persönlich, aber da ist halt auch viel Rechtsbehelfsbelehrung etc., damit keiner ankommt, es wäre nicht rechtswirksam...

Ansonsten - normalerweise geben die Leute halt ab, diejenigen, die bis zu Termin xy nicht abgegeben haben, bekommen ein standardisiertes Erinnerungsschreiben, dann eine standardisierte Zwangsandrohung, dann geben dann schon die meisten relativ zeitnah ab, und dann kann man eben entweder die Zwangsgeldfestsetzung machen, oder mit Schätzungsandrohung und Schätzung weitermachen - oder wahlweise auch beides. :-)

Die Leute, die nach dem ganzen Procedre dann tatsächlich immer noch nicht abgegeben haben, obwohl sie abgeben müssten, und die ihre Schätzung nicht hinnehmen und gut ist, die sind dann schon die Minderheit, vielleicht knapp 5% der Steuerbürger...

So gesehen - wenn die Zwangsgeldandrohung kommt, sollte man schon tatsächlich um den genannten Termin herum tätig werde, vorher kann man es noch relativ entspannt sehen. :-)

 
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