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Geschrieben von Nichtneu1 am 25.10.2016, 19:45 Uhr

Passt gerade gut zur Notwehrfrage - bei den Clowns

Ich hatte dieses Jahr eine Auseinandersetzung im Hausflur, weil mein Nachbar wiederholt bis morgens um 4 Uhr Party feierte. Ich klingelte und er griff mich sofort an. Das ganze dauerte 20 Minuten und als die Polizei eintraf war er friedlich. Vorher konnten seine Partygäste ihn nicht zurückhalten, er hat sich jedesmal losgerissen und mich erneut angegriffen! (immer wieder runter von der Treppe gerissen)
Anzeige war erfolglos, da kein öffentliches Interesse (mein Hals und Arm war mit blauen Flecken übersäht und 2 Mit-Mietparteien sagten aus, dass er nicht zu bändigen war).
Danach bin ich nur noch mit Messer bewaffnet durch das Treppenhaus. Ich MUSS vom 2. OG am 1. OG vorbei......
Hätte er mich erneut angegriffen und gewürgt, "hoffe ich" hätte ich das Messer benutzt.
Tja, SEINE Verletzung wäre Vorsatz (da ich das Messer ja explizit mit mir führte) und er würde selbstverständlich verurteilt, wenn ich tot wäre..... DAS war die Antwort bei einer Staatsanwältin!
Natürlich weiß ich nicht, ob ich das Messer benutzt hätte; ob ich es nicht-lebensgefährlich eingesetzt hätte.... aber die Aussage, ich muss mich erst töten lassen, bevor ich mich wehren kann *ironie* finde ich bezeichnend für unseren Rechtsstaat

 
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