Geschrieben von Alex2003 am 08.11.2011, 11:48 Uhr |
passt gerade! wass darf man denn selber behalten, bevor man fürs pflegeheim
bezahlen muss?
haus das man durch schenkung bekommen hat?
eigenkapital?
lebensversicherung?
riester?
autos?
monatliches einkommen?
gibt es da eine obergrenze?
das würde mich auch mal interessieren, da wir keinen kontakt mehr zur schwiegermutter haben, aber ich bald ein haus geschenkt bekomme.
ist das meine frage, nicht das wir für schwiegermutter irgendwann mal bezahlen müssen, obwohl wir nichts wissen.
es sind 2 brüder da!
Re: passt gerade! wass darf man denn selber behalten, bevor man fürs pflegeheim
Antwort von shinead am 08.11.2011, 12:00 Uhr
Du musst für die Schwiegermutter nicht zahlen. Das Haus sollte also nur Dir geschenkt werden, so dass eventuelle Einkünfte daraus auch nur Dir zufließen.
Dein Mann muss bei zwei Brüdern 1/3 zahlen (bei voller Leistungsfähigkeit der Brüder)
Es gibt ein Schonvermögen, dass nicht angetastet wird. Pi mal Daumen 75.000 Euro ohne Immobilienbesitz und 25.000 Euro mit Immobilienbesitz. Wichtig: Die Bundesländer haben verschiedene Schonvermögen, also googeln.
Autos wird euch keiner nehmen.
Normalerweise wird aus dem monatlichen Einkommen gezahlt. Nur wenn das nicht ausreicht, werden andere Quellen angezapft.
Grundsätzlich gilt: Im Fall des Falles auf jeden Fall einen Fachanwalt beauftragen!
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