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Geschrieben von ohno am 20.05.2018, 9:25 Uhr

Patienenverfügung vs General und Vorsorgevollmacht

Einen Notar, alternativ eine ortsgerichtliche Unterschriftsbeglaubigung, benötigst Du aber zwingend, wenn die Vorsorge/Generalvollmacht auch für Grundstücksangelegenheiten gelten soll oder für firmenrechtliche Angelegenheiten. Außerdem sollte sicherheitshalber erwähnt sein, dass der Bevollmächtigte von den Beschränkungen des Par. 181 BGB befreit ist, zumindest wenn er bei beiden vorbezeichneten Angelegenheiten für beide Elternteile handeln soll/kann.

Viele Grüße ohno

 
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