Geschrieben von ohno am 20.05.2018, 9:25 Uhr |
Patienenverfügung vs General und Vorsorgevollmacht
Einen Notar, alternativ eine ortsgerichtliche Unterschriftsbeglaubigung, benötigst Du aber zwingend, wenn die Vorsorge/Generalvollmacht auch für Grundstücksangelegenheiten gelten soll oder für firmenrechtliche Angelegenheiten. Außerdem sollte sicherheitshalber erwähnt sein, dass der Bevollmächtigte von den Beschränkungen des Par. 181 BGB befreit ist, zumindest wenn er bei beiden vorbezeichneten Angelegenheiten für beide Elternteile handeln soll/kann.
Viele Grüße ohno
- Patienenverfügung vs General und Vorsorgevollmacht - heike77 16.05.18, 14:59
- Re: Patienenverfügung vs General und Vorsorgevollmacht - shinead 16.05.18, 15:19
- Re: Patienenverfügung vs General und Vorsorgevollmacht - heike77 16.05.18, 17:17
- Re: Patienenverfügung vs General und Vorsorgevollmacht - ohno 20.05.18, 9:25
- Re: Patienenverfügung vs General und Vorsorgevollmacht - shinead 16.05.18, 15:19