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Geschrieben von Ebba am 11.01.2013, 18:33 Uhr

Pfff!!!! owT

"was sagt mir das?"

Du kannst mich mal ....* :-)
# 203


* "Wer einer Bestrafung wegen Beleidigung entgehen will, muss dringend davor gewarnt werden, das Götz-Zitat vollständig auszusprechen. Wer lediglich äußert, "Wissen Sie was, Sie können mich mal", hat gute Chancen vor Gericht ungeschoren davonzukommen. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe von einer Bestrafung wegen Beleidigung abgesehen, weil mit dieser Äußerung nicht in jedem Fall und ohne Zweifel eine Missachtung oder Nichtachtung zum Ausdruck gebracht werde. Sie könne sowohl bedeuten, "Sie können mich mal kreuzweise" als auch, "Sie können mich mal gern haben" (OLG Karlsruhe, Beschluss v. 01.06.04, VRS Bd. 107/04, 102). Natürlich könnte sie auch bedeuten, "Sie können mich mal verwarnen, Herr Wachtmeister""

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/beleidigung.php

 
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