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Geschrieben von germanit1 am 04.03.2017, 17:25 Uhr

Referendum in der Türkei

Das Wahlrecht an sich verliert man nicht. Wenn man nach D zurueckgeht (mit Wohnsitz), kann man wieder problemlos an Wahlen teilnehmen. Nur halt mit Wohnsitz mehr als 25 Jahre im Ausland nicht.

 
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