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Geschrieben von Murmeline am 25.01.2006, 12:14 Uhr

@Rio wegen Umzug

Habe erst jetzt die Diskussion gelesen.

Grundsätzlich ist im Rahmen der "mietsenkenden Maßnahmen" der Verweis auf einen derartigen Umzug zulässig - allerdings nur innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der jeweiligen ARGE. (D. h. der hier von jemandem genannte Umzug von MUC nach MVP käme nicht in Betracht, sondern nur innerhalb des ARGE-Bezirks;-).

Es kommt nun darauf an, dass die betroffene Familie möglichst UMGEHEND stichhaltige NACHWEISE dafür zusammenträgt, dass der geforderte Umzug UNZUMUTBAR ist. Diese Nachweise können beispielsweise sein:

Bescheinigung vom Arzt/Krankenhaus/SPZ usw., wonach das kranke Kind auf bestimmte Behandlungen/Therapien/Förderung etc. dringend angewiesen ist

Nachweise über intensivste Arbeitsbemühungen der Eltern unter Verweis auf die durch die großeltern gewährleistete Kinderbetreuung

ärztliche/psychologische Bescheinigung über Unzumutbarkeit eines Schulwechsels

Ebenso sollte die Familie deswegen schnellstmöglich Kontakt zu einer gemeinnützigen Organisation am Ort Kontakt aufnehmen und um Intervention bei der ARGE bitten. Das könnte sein: Caritas, Diakonisches Werk, AWO, Pro Familia, Sozialdienst kath. Männer/Frauen, Ratsmitglied einer hier als geeignet empfundenen Partei...

LG Murmeline

 
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