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Geschrieben von wolfsfrau am 20.01.2021, 14:34 Uhr

Seniorenheim / Kinder /

Das ist richtig.
Es gibt aber einen Grundbetrag "Schonvermögen", den man als ALGII oder Grundsicherungsempfänger und eben auch als Pflegebedürftiger behalten kann.

Ich meine, bei Pflegebedürftigen sind es 5000 Euro. Dieser Betrag kann dann z.B. für die Bestattung genutzt werden.

An die AP:
Ich würde beim zuständigen Sozialamt anrufen oder z.B. bei SoVD. Die können dir viele Fragen beantworten.

 
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