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Geschrieben von cube am 09.07.2019, 22:36 Uhr

@ Sille - Hast du eigentlich irgendein Problem mit mir?

oder warum tust du jetzt so, als wenn ich rechtlichen Unsinn verbreiten würde?
Lies doch bitte mal einfach über die Geschichte der Gesetzgebung diesbezüglich nach. ZB was der 4. Zivilsenat des BGH 66 offiziell von sich gegeben hat.
"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen."
Oder andere Dinge dazu.
Du kannst jetzt gerne auf den Tatbestand der Nötigung oder was auch immer herumreiten - Fakt bleibt aber, das eine Ehefrau eher nach Hause geschickt wurde, wenn sie ihren Mann der Vergewaltigung bei der Polizei anzeigen wollte.
Im Gesetzestext zur Straftat Vergewaltigung das "außerehelich" streichen zu lassen und damit auch innerhalb einer Ehe Vergewaltigung als strafbar anzuerkennen - und nicht nur als Nötigung - wurde oft genug erst mal verhindert, bevor es dann doch geändert wurde und erst damit eine Ehefrau ihren Ehemann tatsächlich der Vergewaltigung anzeigen konnte.
Aber abgesehen davon: mir das jetzt unter diese Nase zu reiben war dir wichtiger, als auf das eigentliche Thema einzugehen? Wow, ich muss ja echt ganz weit oben auf deiner Prio-Liste stehen.

 
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