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Geschrieben von Benedikte am 09.05.2019, 18:17 Uhr

So möchte ich aber nicht verteidigt werden...

ach, kannst Du Dich an Fatal Attraction erinnern? Geht schon, sexuelle Nötigung kann ziemlich wesensgleich sein

aber ich meine genau, was Du gesagt hast: DIR scheint die Strategie nicht erfolgversprechend. Aber hier machen das RA und Mandant ab, nicht Du.

Ich persönlich möchte gar nichts mit so Fällen zu tun haben- vergewaltigung einer Minderjährigen durch einen Erwachsenen. Igitt. Kann mir auch nicht vorstellen, dass nur irgendein RA das gerne macht. Aber jedenfalls- auch das ist eben Rechtsstaat

 
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