Geschrieben von Alexa1978 am 29.08.2011, 17:49 Uhr |
Steuerausgleich: Begriffserklärung (10. Lebensjahr vollendet)
"Das betreffende Kind hat zu Beginn des Kalenderjahres sein zehntes Lebensjahr noch nicht vollendet"
Wenn mein Kind z.B. am 1. März 2010, 10 Jahre alt wird, trifft das doch zu, oder?
... und für das darauffolgende Jahr doch auch: 1. März 2011, 11 Jahre ("zu Beginn des Kalenderjahres sein zehntes Lebensjahr noch nicht VOLLENDET"?) - oder habe ich jetzt einen Denkfehler?!?
Danke :-)
- Steuerausgleich: Begriffserklärung (10. Lebensjahr vollendet) - Alexa1978 29.08.11, 17:49
- Ich weiß jetzt grad nicht, wie du denkst - like 29.08.11, 17:53
- Re: Steuerausgleich: Begriffserklärung (10. Lebensjahr vollendet) - MartaHH 29.08.11, 17:59
- *kopfkratz* - Alexa1978 29.08.11, 18:12
- Re: Steuerausgleich: Begriffserklärung (10. Lebensjahr vollendet) - Andrea&Würmchen 29.08.11, 18:14
- Re: Steuerausgleich: Begriffserklärung (10. Lebensjahr vollendet) - Leena 29.08.11, 18:24
- Danke @all !! - Alexa1978 29.08.11, 19:09
Sollte es nicht im August 100€ extra für Schulkinder geben wenn man Kinderzuschl
Brauche mal eure hilfe
Fahranfänger.......
Neuigkeiten bei der HI forschung ???
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Noch ne doofe frage wegen sohn.. grummel
Wieder da!