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Geschrieben von Alexa1978 am 29.08.2011, 17:49 Uhr

Steuerausgleich: Begriffserklärung (10. Lebensjahr vollendet)

"Das betreffende Kind hat zu Beginn des Kalenderjahres sein zehntes Lebensjahr noch nicht vollendet"

Wenn mein Kind z.B. am 1. März 2010, 10 Jahre alt wird, trifft das doch zu, oder?

... und für das darauffolgende Jahr doch auch: 1. März 2011, 11 Jahre ("zu Beginn des Kalenderjahres sein zehntes Lebensjahr noch nicht VOLLENDET"?) - oder habe ich jetzt einen Denkfehler?!?

Danke :-)

 
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