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von Leena  am 01.04.2016, 10:16 Uhr

Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?

Ein bisschen V+V dürfen mittlerweile auch die Lohnsteuerhilfevereine machen, kommt aber auf die genaue Höhe an - Einzelheiten s. § 4 Nr. 11 StBerG. Für eine Erbengemeinschaft und die entsprechende F-Erklärung würde ein LSt-Hilfeverein sich also nicht wirklich anbieten.

Ansonsten sind es beim StB. auch nicht feste Sätze, sondern eine Spanne von... bis... im Rahmen der festgelegten Gebührenordnung - da sind also schon ziemliche Preisunterschiede möglich.

Ein wirklich guter Steuerberater ist also durchaus sein Geld wert - aber eben nicht jeder Steuerberater ist unbedingt ein guter Steuerberater. An sich würde ich da auf Mundpropaganda setzen und mich mal umhören, welche Bekannte welchen Steuerberater hat und wer da wie zufrieden ist.

Aber ich hab vermutlich leicht reden, ich kann unsere Steuererklärung selber machen. :-)

 
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