Geschrieben von Alexa1980 am 25.06.2007, 12:12 Uhr |
Steuereklärung
Hallo alle Zusammen!
Kann mir jemand sagen, bis wann ich die Steuererklärung von 2006 abgeben kann?
LG, Alexa
Re: Abgabefrist war 31.05.2007
Antwort von Alexa1980 am 25.06.2007, 12:22 Uhr
Hä, echt? Ganz sicher? Ich dachte die Frist für 2006 wäre der 31.05.08
Scheisse! Aber gut, dass ich noch nach gefragt habe
3 Monate Verlängerung kann man bis zum
Antwort von mirage am 25.06.2007, 12:24 Uhr
31.05.2007 beantragen. Muss aber vom Finanzamt genehmigt werden.
Re: 3 Monate Verlängerung kann man bis zum
Antwort von Alexa1980 am 25.06.2007, 12:31 Uhr
Wie beantragt man denn die Verlängerung? Bitte Hilfe!!! Vielen Dank!
Meint ihr, ich kriege meine Steuererklärung noch durch?
Antwort von MutterTeresa am 25.06.2007, 12:39 Uhr
Da ich schon VOR dem 31.05. beim Steuerberater war, der aber noch einige Unterlagen angefordert hat und uns diese erst letze Woche zugegangen sind. (Kann ich beweisen).
Ist das ein Grund, auch noch NACH dem 05. eine Fristverlängerung zu kriegen?
LG
MT
Re: Steuereklärung
Antwort von MamaFlix am 25.06.2007, 13:12 Uhr
Also wir schaffens auch nie mit der Steuererklärung. Meist kommt so im Nov. ne Mahnung. Auf den Druck hin schaffens wir dann meist. Und war immer ok. Haben noch nie Mahngeb. o.ä. bezahlt.
Vg
MF
Re: Steuereklärung
Antwort von Jehudith am 25.06.2007, 13:29 Uhr
Wenn du die jetzt schnell nachreichst, dürfte das kein Problem sein
Wir haben unsere auch noch nicht fertig (aber heute noch)
das war bisher nie ein Problem, wenn sie bis Ende Juni da war
und sonst: ein Anruf genügt
die sind meistens echt nett
Jutta
Re: Abgabefrist war 31.05.2007
Antwort von Leena am 25.06.2007, 18:24 Uhr
Abgabefrist für die ESt-Erklärung 2006 war grundsätzlich der 31.05.2007 für die Leute, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Unter bestimmten Umständen kann man jedoch Fristverlängerung beantragen, maximal bis Ende Februar 2008 - aber das ist wirklich maximal und nur in bestimmten begründeten ganz besonderen Einzelfällen möglich. Ansonsten können sich negative Folgen ergeben, wenn man die Steuererklärung nicht bzw. nicht fristgerecht abgibt, von Mahnung, Zwangsgeld, Schätzung etc. bis zur Ersatzzwangshaft, ggf. wird auch ein sog. Verspätungszuschlag festgesetzt.
Wenn man dagegen nicht verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, und man freiwillig abgeben möchte, muss man den Antrag auf Veranlagung / die Steuererklärung bis spätestens 31.12.2008 abgeben, und dieser Termin kann auch nicht verschoben werden.
So, das wäre mal die Kurzfassung zu dem Thema! ;-)
Wer ist denn heutezutage nicht einkommensteuerpflichtig ???
Antwort von mirage am 25.06.2007, 20:09 Uhr
Also ich kenne niemanden, außer vielleicht einen Azubi, der einen Lohnsteuerjahresausgleich macht.