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von Herbstsonne30  am 04.03.2017, 21:43 Uhr

Steuerklasse 4 und nur halber Kinderfreibetrag

Bei welchem Szenario hat man in Steuerklasse 4 einen halben Kinderfreibetrag?

Ich kenne nur ganze Kinderfreibeträge in Steuerklasse 4.

 
4 Antworten:

Re: Steuerklasse 4 und nur halber Kinderfreibetrag

Antwort von Julie am 04.03.2017, 22:38 Uhr

Wenn man nur ein Kind hat und die andere Hälfte beim anderen Elternteil eingetragen steht.
Hat mit der Steuerklasse eigentlich nichts zu tun.

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Re: Steuerklasse 4 und nur halber Kinderfreibetrag

Antwort von Tini_79 am 04.03.2017, 22:42 Uhr

Das stimmt auf jeden Fall nicht, Julie.

Verheiratete mit einem Kind haben in Kl 4 jeweils 1.0!

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Re: Steuerklasse 4 und nur halber Kinderfreibetrag

Antwort von Tini_79 am 04.03.2017, 22:42 Uhr

Vielleicht in Trennung?

Oder beide verheiratet, aber nicht miteinander?

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Re: Steuerklasse 4 und nur halber Kinderfreibetrag

Antwort von Danyshope am 04.03.2017, 23:13 Uhr

Die Eltern sind nicht mit einander verheiratet. Sprich Ehemann hat ein unehelichen Kind. Oder Ehefrau. Oder Kind stammte aus einer vorherigen Beziehung. Beide Eheleute müssen auch die leiblichen Eltern sein und miteinander verheiratet sein für den vollen Kinderfreibetrag .

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