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Geschrieben von denny71 am 04.12.2011, 11:00 Uhr

stimmt das?

Hallo,kurze Frage.Meine Freundin hat geerbt.1/3.Erbschein ist vorhanden,liegt der Bank vor.Nun weigert sich ein Erbe die Formalitäten bei der Bank abzuschliessen.Er habe erst nächstes Jahr im März Zeit zu kommen (wohnt max.5 Autostunden entfernt).Die anderen beiden hätten aber gerne ihr Erbteil schon.Nun hat die Bank erklärt zur Auszahlung kommt es erst dann: WENN ALLE 3 ERBEN AN EINEM TAG GEMEINSAM UNTERSCHREIBEN KOMMEN!!!!Die Bank wäre nicht berechtigt das Erbe einzeln aufzuteilen.Stimmt das so?lg und vielen Dank

 
18 Antworten:

Re: stimmt das?

Antwort von Fru am 04.12.2011, 11:12 Uhr

ERBEN!!! JA KOHLE!!! SO SCHNELL WIE MÖGLICH!!! Geile Einstellung....was wäre gewesen, wenn der Verstorbene noch bis März gelebt hätte.....????

Schlimm ...... wie Menschen drauf sein können, wenn jemand gestorben ist und es was zu erben gibt...

Sorry...

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Re: stimmt das?

Antwort von Leena am 04.12.2011, 11:16 Uhr

...ich kenne es von einem Erbfall aus der Familie so, dass alle Erben (in dem Fall 4) persönlich bei der Bank vorsprechen und unterschreiben mussten, aber sie mussten weder gleichzeitig noch an demselben Tag dort erscheinen.

Bevor alle Erben unterschrieben hatten, wäre dort auch nichts passiert... die Bank teilt nicht einzeln auf.

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Re: stimmt das?

Antwort von veralynn am 04.12.2011, 11:22 Uhr

ja, schlimm! wenn sie das geld unbedingt braucht, kann sie sich beim notar einen schuldbrief ausstellen lassen und damit zur bank! die gibt dann kredit! kostet halt alles, aber wenn man keine 4 monate warten kann..... die bank wird schon wissen, was sie tut! lg

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Re: stimmt das?

Antwort von Ebba am 04.12.2011, 11:31 Uhr

Sprich nochmal bei der Bank vor oder erkundige dich beim Nachlassgericht, m.E. müsste die Möglichkeit bestehen, dass der Dritte im Bunde die anderen beiden Erben gemeinsam schriftlich bevollmächtigt die Bankguthaben zu verteilen/die Konten aufzulösen. Welchen Vollmachttext die Bank da braucht müsste man euch dort sagen können. Möglicherweise können auch zwei der Erben den Dritten als Verwalter einsetzen. Wie gesagt, frag mal nach.
Voraussetzung für Vollmachtserteilungen pp wird aber wohl sein, dass die Erben sich einig sind und gegenseitig vertrauen.

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Re: ja- die bank setzt nicht auseinander

Antwort von Benedikte am 04.12.2011, 11:34 Uhr

sondern verteilt im GAnzen an die Erbengemeinschaft. Die muessen dann untereinander die Erbauseinandersezxung machen.- das ist, glaube ich, der Grund.

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Re: stimmt das?

Antwort von denny71 am 04.12.2011, 11:36 Uhr

danke für eure Ratschläge,werde sie weiterreichen.
Ich persönlich finde es nicht schlim,da ich die richtigen Hintergründe kenne.Und es hat auch nix mit "nichtmehrabwartenkönnenundsofortramschen"zu tun.nix für ungut!lg

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FRU

Antwort von bobfahrer am 04.12.2011, 12:10 Uhr

Also ohne die Hintergründe zu kennen finde ich deinen Vorwurf einfach nur unverschämt und dumm! Erst denken - dann schreiben!

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Re: stimmt das?

Antwort von bobfahrer am 04.12.2011, 12:14 Uhr

...man müßte sich mal erkundigen ob es möglich ist die Unterschriften am Wohnort des dritten zu leisten. Sicher kann er das hinausziehen, aber auch nicht in alle ewigkeiten - diesbezüglich würde ich mal den Notar fragen. Stellt sich die Frage ob da Absicht ob da willkür dahintersteckt und was wäre wenn der im März herfährt, aber du einer der Beiden anderen fernbleibt. Wenn es sich um ein großes Vermögen handelt könnte sich eine Noraiel beglaubigete Unterschrfift am Wohnort des dritten lohnen wenn die möglichkeit besteht.

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BOBFAHRER!

Antwort von Fru am 04.12.2011, 12:42 Uhr

Wenn Du das so findest, ok, so hat halt jeder im Leben seine Einstellung....

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Re: FRU!

Antwort von bobfahrer am 04.12.2011, 13:07 Uhr

Eben, und deine ist draufhauen ohne zu wissen warum eigentlich?

Du hast doch null Hintergrundinfos....

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Re: stimmt das?

Antwort von shinead am 04.12.2011, 13:14 Uhr

Fru, Du weißt schon, dass erben nicht nur bedeutet, dass man etwas erhält. Man muss auch für die Verpflichtungen des Erblassers aufkommen. Wenn da nun Kosten stehen, die gedeckt werden müssen (Beerdigung, Wohnungsräumung, Schuldentilgung) kann das für den Erben, wenn er lange auf das Geld warten muss, schon eng werden.

Hat gar nichts mit "Geldgeilheit" zu tun.

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Re: bobfahrer

Antwort von denny71 am 04.12.2011, 13:30 Uhr

ja,Du hast es auf den Punkt gebracht!Es ist so,das meine Freundin nahe am Ort des Verstorbenen gewohnt hat und sich bis zum Tode wirklich intensiv gekümmert hat.Sie hat alleine alle Formalitäten erledigt u.s.w.Da der 3.Erbe sich von der Familie losgesagt hat musste er erst vom Erbgericht gesucht werden.Das alleine hat sich nun mittlerweile 1/2 Jahr hingezogen......Ja und nun zieht er das alles aus fadenscheinigen Gründen in die Länge......Nein,es ist auch kein grosses Vermögen und sie möchte es jetzt irgendwann zu Ende bringen.Sie kommt einfach nciht zur Ruhe.lg denny!

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Re: stimmt das?

Antwort von Steffi528 am 04.12.2011, 13:34 Uhr

Shinead, da gebe ich Dir Recht. Ein Todesfall ist schon für Leute, die noch etwas auf der hohen Kante haben, schwer mal eben so zu finanzieren. Noch schlimmer ist es für die, die gar kein "Notgroschen" haben. Und wenn dann noch einer blockiert, aus welchen Grund auch immer, ist das sehr ärgerlich.
Sie hat ja unten geschrieben, das es jetzt schon ein halbes Jahr her ist. Und das ist wirklich schon sehr lang.

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Re: FRU!

Antwort von Fru am 04.12.2011, 15:01 Uhr

Aber zu schreiben, er wohnt MAX 5 Stunden entfernt....sorry, nicht jeder Mensch ist spontan in der Lage wegen einer Unterschrift mal eben 5 Stunden eine Strecke zu fahren, manche Menschen haben vielleicht noch Verpflichtungen wie Job oder Familie....

Ach egal...ich meine Meinung - Du Deine....also ist doch alles gut...

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erbschaftsvollmacht

Antwort von .mms. am 04.12.2011, 18:48 Uhr

lasst euch eine erbschaftsvollmacht geben...einer regelt dann für alle alles...er muss damit zu seiner bank und sich legitimieren lassen, die anderen genauso

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Re: FRU!

Antwort von Christine70 am 04.12.2011, 19:28 Uhr

ja, und manche menschen haben eben auch verpflichtungen, was den verstorbenen betrifft. eine beerdigung kostet geld, jeder behördengang kostet geld. du kennst die hintergründe nicht, also kann man nicht drüber urteilen, wie schnell sie das geld brauchen.

wir hatten auch schon so einen fall. die beerdigung, trauerfeier, leichenschmaus sollte alles bezahlt werden, aber wir hatten das geld nicht. also brauchten wir das geld von der bank. so what?? sind wir auch geldgeil und gierig?

also ohne die hintergründe zu wissen, kann man gar nicht drüber urteilen.

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Re: bobfahrer

Antwort von Christine70 am 04.12.2011, 19:33 Uhr

hmmm, ist zwar eine etwas andere geschichte, aber im grunde fast gleich.

wir haben das haus hier gekauft und benötigten alle unterschriften der vorbesitzer auf der kaufurkunde. ein vorbesitzer saß allerdings im gefängnis und man bekam nicht so ohne weiteres besuchsrecht.
also wurde ein anwalt aus der stadt des gefängnisses hingeschickt um die unterschrift einzuholen.

sowas sollte hier auch möglich sein, wenn es sich denn finanziell lohnt. geht es nur um einen kleinen betrag, dann würde ich warten.. denn auch ein notar will geld sehen.

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Re: stimmt das?

Antwort von Caipiranha am 05.12.2011, 14:34 Uhr

Ja, das stimmt so, da die drei nunmehr eine Erbengemeinschaft sind. Allerdings habe ich bisher bei keiner "meiner" Banken erlebt, daß wir darauf bestanden haben, daß alle Erben vor uns sitzen. Wir haben die Konten immer auf die Erbengemeinschaft umgeschrieben, die entsprechenden Unterlagen eingeholt und dann mit schriftlichem Auftrag aller Kontoinhaber aufgeteilt.

Umgeschrieben werden um die EG muß das Konto eh, das hat nicht Zeit bis März, sondern muß zeitnah geschehen. Dann könnten die Erben das Vermögern immer noch mit drei einfach Überweisungsträgern aufteilen und machen dann eben die Kontoauflösung im März alle.

Die EG sollte sich schriftlich an die Bank wenden. Darauf antwortet in der Regel nicht irgendein Hanswurst der untersten Hierarchiestufe, der die Orga-Anweisung nur halb verstanden hat, sondern mit etwas Glück einer, der pragmatischer denkt.

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