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Geschrieben von elixir-rechtsanwälte am 28.03.2012, 19:06 Uhr

tchibo, real inkasso und wut im bauch

Anders als Tchibo ausführt, bleibt Ansprechpartner, da "Vertragspartner", Tchibo. Real Inkasso mag mit dem Einzug der Forderung betraut sein, aber wird nicht die Hintergründe recherchieren können. Daher empfehlen wir, weiterhin mit Tchibo die Angelegenheit direkt zu klären. Sofern Sie für Ihre Zahlung nicht die gewünschte Lampe erhalten haben, steht Ihnen die Rückzahlung zu. Hierfür müssen Sie rein vorsorglich die Bestellung widerrufen und eine Frist an Tchibo zur Rückzahlung des überwiesenen Betrages setzen. Erhalten Sie nicht das Geld zurück, haben Sie das Recht einen Inkassoanwalt einzuschalten. Fordern Sie zu recht und nachweisbar Ihr Geld zurück, muß Tchibo die Kosten des Inkassoanwalts übernehmen.

Bei allen rechtlichen Angelegenheiten gibt es eine goldene Regel: Wer schreibt, der bleibt. D. h.: Alle Handlungen sollten irgendwie nachweisbar sein (z. B. Kontoauszug, Mail-Bestätigung über Bestellung, Ausdruck zu Sperre, auch Widerruf + Aufforderung zur Rückzahlung samt Fristsetzung).

 
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