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Geschrieben von Mandi am 26.05.2015, 17:24 Uhr

Teilzeit im öD - kennt sich jemand aus?

Das kommt auf den Stundenlohn drauf an.

Arbeitest Du als z.B. ungelernte Kraft im öD für 8,50 € die Stunde, dann reichen Dir 10 Wochenstunden nicht, um sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein.
Bist Du Fachkraft mit einem Stundenlohn von 20 € bist bei 10 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig.

 
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