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von jamelek  am 15.02.2011, 11:04 Uhr

Übergabe ohne den Mieter?

Hi Sue,

es gibt definitiv keine rechtliche Handhabe auf deine Anwesenheit bestehen zu können.
Auf jeden Fall kannst du jemanden bevollmächtigen (aber schriftlich und der Vermieterin diese Vollmacht mit Ausweiskopie am Besten vorab zukommen lassen). Ob Anwalt oder Privatperson musst du entscheiden. Wenn es Berlin statt München wäre würd ich den part ja für dich übernehmen :-).
Nur, wenn du schon eine Anwältin bezahlst, achte auch darauf, dass diese wirklich Ahnung hat. Nicht jeder Jurist ist bedingt durch Studium besonders Kenntnisreich im Mietrecht. Mir selber kommt oft genug das Lachen hoch, wenn ich Anwaltsschreiben, die meine Mieter vertreten auf dem Schreibtisch habe.
Mach selber für dich vorab aber möglichst viele Fotos und auf porentief rein musst du dich schon mal garnicht einlassen.
Deine Vermieterin heißt nicht zufällig Frau Bent...., ist ca. 70 Jahre und äußerst Hundelieb???
Ich habe nämlich eine sehr anstrengende münchner Hausbesitzerin, deren Berliner Häuser wir verwalten.

LG und viel Glück!

Jamelek/Janka

 
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