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Geschrieben von Zwergenalarm am 13.06.2022, 9:42 Uhr

Und ganz so eindeutig dürfte auch die (deutsche) Rechtssprechung nicht sein

Jetzt versteige ich mich schon ein wenig in meinem juristischen Nichtwissen…….klar kann ich auch falsch liegen, man verzeihe also.

Aber ich meine, dass diesem Schadensersatzanspruch (Bezahlen einer Ersatzwohnung) die 100%ige Mietminderung gegenübergestellt wird. Allenfalls darüber hinausgehende Ansprüche wären (unterstelle ich mal) auszujudizieren, weil letztendlich nur ein bestimmter Gegenwert (Miete) vertraglich vereinbart wurde. Und dieser Gerichtsweg überstiege vermutlich die zeitliche Dauer des Vorhandenseins des Klagsgegenstands (Nichtbewohnbarkeit). Dieser fiele wahrscheinlich im Laufe des Verfahrens weg.

Ebenso interessante Frage: Wer kommt für die (meist nicht unerheblichen) Rechtskosten auf?

Ab jetzt allerdings kundige Juristen vor…….

Alles in allem aber eine Fülle an Unannehmlichkeiten, die bei mir schwerer wiegen würden (auch finanziell, weil ich einen nicht unerheblichen Teil meiner Aufmerksamkeit binden würde), als mich für 3 Wochen sanitär umzuorganisieren.

Einzige Ausnahme: wenn ich das Gefühl hätte, der Vermieter will mich bewusst über den Tisch ziehen. Aber dazu einen Wasserrohrbruch im ganzen Haus zu veranstalten hielte ich für eine seltsame Art des Freizeitvergnügens.

 
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