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Geschrieben von Berlin! am 18.02.2021, 14:45 Uhr

Und?

Was genau hat er denn gemacht?
Also nicht "er war halt dabei".

Was ganz konkret war die Handlung, wegen der er verurteilt wurde?
Hatte er einschlägige Vorstrafen?

Und kleiner Hinweis: im Jugendstrafrecht herrscht, anders als im Erwachsenenstrafrecht, der Resozialisierungsgedanke vor. Sollte man vielleicht wissen, bevor man urteile kritisiert.
Wie noch so einiges andere auch, btw.

 
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