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Geschrieben von shinead am 02.04.2014, 15:59 Uhr

Unterhaltsfrage, Scwanger vom Neuen Partner innerhalb des Trennungsjahres

Ging Frau nicht arbeiten während des Trennungsjahres? Eine Schwangerschaft per se ist ja kein Grund nicht zu arbeiten.
Steht eine schwangerschaftsbedingte Krankheit der Erwerbstätigkeit im Wege, dann kann erst Unterhalt vom werdenden Vater eingefordert werden. Ab dem Mutterschutz (also 8 Wochen vor der Geburt) beginnt die Unterhaltspflicht des Vaters gegenüber der Mutter.

Sobald das Kind da ist (und der Ehemann die Vaterschaft angefochten hat und der neue Partner als Vater feststeht) ist der Vater des Kindes über den Kindes- und Betreuungsunterhalt verpflichtet die Mutter zu unterhalten.
Der Trennungsunterhalt ist mit der Geburt des Kindes aufgrund von verfestigter neuer Lebenspartnerschaft verwirkt.

Dem Ehemann würde ich zum Anwalt schicken und sicherstellen, dass die Scheidung direkt nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht wird. Eventuelle Ansprüche (Versorgung, Vermögen, etc.) würde ich vom eigentlichen Scheidungsverfahren abkoppeln lassen um so schnell wie möglich die wirksame Scheidung in den Händen zu halten.
Ich würde auch schon jetzt eine Verwirkung des Trennungsunterhalts prüfen lassen, da m.E. schon bei einer Schwangerschaft von einer verfestigten Partnerschaft ausgegangen werden muss.

 
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