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Geschrieben von happymom am 07.12.2012, 14:29 Uhr

Versicherung von Halbtagsschülern auf dem Schulgelände am Nachmittag?

Folgende Situation:

Meine Tochter wollte gerade mit ihrer Freundin zum Spielplatz auf dem Schulgelände gehen, weil sie sich dort ein Blätterhaus gebaut haben.
Die Betreuungsperson der OGS-Kinder hat ihnen den Zutritt zum Schulhof verwehrt, weil sie meinte, die beiden wären dann nicht versichert.

Wer weiß, ob das stimmt????

Letztendlich (wenn ich meinen Kindern "erlaube", dorthin zu gehen, obwohl noch Ganztagsbetrieb ist) müssen sie doch auch nicht über die Schule versichert sein, oder????

Hintergrund: Die Schule möchte offiziell immer sehr gern, dass der Ganztagsbereich sich nicht so vom "Halbtagsbereich" separiert ... aber genau DAS ist doch dann auch nicht gerade förderlich...

Wie auch immer interessiert mich da die Rechtslage.

Wer was weiß, soll es bitte gerne schreiben!
Danke!

 
2 Antworten:

Re: Versicherung von "Halbtagsschülern" auf dem Schulgelände am Nachmittag?

Antwort von Jule9B am 07.12.2012, 15:25 Uhr

Leider kann ich keine §§ nennen, schätze es aber so ein wie die Lehrerin/Aufsicht dort sagte. Bei uns ist auch das Schulgelände NACH der Schulzeit als Spielgelände freigegeben. Und Aufsicht haben wir für die Kinder nur während der offiziellen Schulzeit ... wenn die Kinder also nach Hause gehen, endet ihre Schulzeit für den Tag und wenn sie danach "privat" zum Spielen zurückkommen, ist die Schule nicht für Aufsicht zuständig.

Das Blöde ist, wenn ich da jetzt Aufsicht habe, und ein "externes" Kind sich z.B. wehtut, kümmere ich mich natürlich als normal denkender Mensch trotzdem darum, obwohl ich nicht zuständig wäre. Wenn da jetzt nicht nur eins, sondern 50 externe Kinder zum Spielen kommen, ist das einfach nicht mehr leistbar, die Schule ist aber auch nicht verpflichtet, dann drei Aufsichten einzuteilen, das kann man ja personell gar nicht leisten und gehört auch nicht in deren Zuständigkeit.

Meist steht an diesen Spiel- und Sportplätzen ein Schild mit den Zeiten, zu denen man (auf eigene Verwantwortung) spielen kommen darf, schau doch mal nach.

Im Zweifel übt der Schulleiter das Hausrecht aus und verweist dann die externen Kinder des Geländes. Bzw. Lehrer oder aufsichtführende Eltern in seinem Auftrag.

Viele liebe Grüße
Jule aus 9B

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Re: Versicherung von "Halbtagsschülern" auf dem Schulgelände am Nachmittag?

Antwort von snow-fee am 08.12.2012, 1:40 Uhr

Hallo,

bei uns darf der Schulhof nach dem Unterricht nicht von externen Kindern besucht werden. Nur Hortkinder dürfen ihn unter Aufsicht nutzen.

Frag in eurer Schule nach, wie das geregelt ist.

Jede Schule, jeder Landkreis, etc. handhabt es anders.

LG

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