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Geschrieben von liasono am 15.06.2010, 13:43 Uhr

Vielleicht WeGeBau/ Arge??

Förderung beschäftigter Arbeitnehmer durch Übernahme der Weiterbildungskosten (§421t Abs. 4 SGB III)

...aber genau weiß ich es nicht. Meine Freundin macht darüber eine Weiterbildung. Bekommt alles finanziert, behält aber ihren Job. Sie ist auch kein Geringverdiener, oder alt- wie es WeGeBau eigentlich vorschreibt. Aber ich weiß nicht, klingt ja als wolltest du was vollkommen Neues machen. Ich mach nebenbei ein Fernstudium- ist aber ganz schön aufwendig.

Ich habs mal kopiert:

Die Agentur für Arbeit Stuttgart kann Kosten der Weiterbildungsmaßnahme übernehmen, wenn der Berufsabschluss mindestens 4 Jahre zurückliegt und der Teilnehmer analog zu §417 Abs. 1 SGB III für die Dauer der Weiterbildung unter Gehaltsfortzahlung freigestellt wird. Vorausgesetzt wird, dass der Teilnehmer in den letzten vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen

Gruß liasono

 
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