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Geschrieben von Berlin! am 20.01.2020, 11:10 Uhr

Was für eine Frage.....

Viele Dinge kann man zu Lebzeiten regeln. Viele aber auch nicht. Die Frage, ob ich nach meinem Tob obduziert werde oder nicht kann ich gar nicht abschließend regeln.
Kommt halt drauf an, wie ich sterbe. Ordnet die StA eine Leichenöffnung an, ist es egal, was ich will oder meine Angehörigen.

Im Falle eines mutmaßlichen Behandlungsfehlers wird das KH kaum eine Sektion vornehmen. Zum einen verfügen die meisten Häuser gar nicht selbst über die entsprechenden Mittel und Räume. Zum anderen ist sowas teuer, es fehlt Personal. Aber am Wichtigsten: wer will denn bitte Beweise für die eigene Haftung finden? Ärztliche Behandlungsfehler lassen sich in aller Regel anhand der Dokumentation etc. pp. aufdecken. Und nicht durch eine Sektion.

Wie kommst Du auf solche Gedanken?

 
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