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von Leena  am 21.01.2018, 14:06 Uhr

Was ich mich den ganzen Tag schon frage: WLAN und Nazibegriffe

Ein Verbotsgesetz wie in Österreich gibt es in Deutschland nicht.

Nach § 86b StGB ist das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verboten und strafbar, darunter fallen ausdrücklich auch "Parolen und Grußformeln".

Spontan würde ich dazu tendieren, dass es danach nicht verboten ist, sein privates WLAN "Führerbunker" zu nennen.

 
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