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Geschrieben von agapetus am 26.10.2012, 20:37 Uhr

was mich viel mehr interessiert, IHR habt es gewonnen, es gehört jetzt EUCH

Das Grundproblem ist hier, auf das Fahrzeug wurde noch keine Umsatzsteuer entrichtet, kommt es aus dem Ausland rein, wird diese normal fällig.
Dabei dürfte es keine Rolle spielen ob es eine Schenkung war oder nicht.
Ich denke nur an den Bäcker, welche Brötchen an die Tafel verschenkt hat, und das Finanzamt nachher den Wert der Brötchen geschätzt hat und darauf Mwst verlang hat.
Hier dürfte dasselbe passieren. Das Finanzamt wird, aufgrund fehlender Rechnung, den Wert schätzen und darauf wird die Umsatzsteuer fällig. Aus dem Weg gehen könnte man dies mit einer Rechnung über das Kfz von zb 1 Euro. Dann würden knapp 20 Cent Steuer fällig. So jedenfalls macht es mittlerweile auch der Bäcke um weiter Brötchen an die Tafel geben zu können.

 
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