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von Leena  am 24.08.2012, 13:11 Uhr

weil in meinem rechtsverständnis die höchststrafe für massenmord deutlich höher sein

...er hat die Höchststrafe bekommen - wozu hätte das Gericht ihn denn Deiner Meinung nach verurteilen sollen?

Wenn, dann beschwere Dich über die Legislative, die Judikative kann dafür aber doch nichts!

Ansonsten sollte dann wohl - mal wieder - eine Strafzwecktheorie geführt werden. Was wäre denn für Dich der Zweck einer Strafe? Schuldausgleich? Sühne? Vergeltung? Prävention? Resozialisierung?

Ich glaube nicht, dass man ausgelöschte Menschenleben in irgendeine vernünftige Relation zu irgendeinem Strafmaß setzen kann, das geht schlicht nicht - und da wären wir sonst wirklich nur bei "Vergeltung" und "Sühne", wenn nicht sogar "Rache".

(Im Übrigen finde ich persönlich Urteile, bei denen ein Täter zu 274 Jahren Haft oder 7 Mal lebenslänglich verurteilt wird, auch inhuman.)

 
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