Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von SteffiSt am 18.05.2011, 19:51 Uhr

Weiß hier jemand, wieviel ich mindestens verdienen muß, damit ich sozialver-

sichert und krankenversichert bin?

Ich habe morgen ein Vorstellungsgespräch für einen JOb auf 400 Euro-Basis.
Da ich mich zusätzlich selbstständig machen möchte, wollte ich den potentiellen AG fragen, ob auch eine versicherte Tätigkeit in Frage kommen könnte.

Also, wieviel müßte ich mindesten verdienen? Ich habe mal von 451 € gehört, finde aber bei Tante Google nichts dazu...

LG
Steffi

 
9 Antworten:

Re: Weiß hier jemand, wieviel ich mindestens verdienen muß, damit ich sozialver-

Antwort von bleibcoolMama am 18.05.2011, 19:56 Uhr

Hallo Steffi,

über 400,- Euro ist der Job SV-pflichtig. Also theoretisch schon ab 400,01Euro.

LG, bcMama

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

theoretisch ist ein beschäftigungsverhältnis mit einem bruttoentgelt von 400,01 €

Antwort von malwinchen am 18.05.2011, 20:00 Uhr

sozialversicherungspflichtig und zählt als sog. midi-job (bis 800,- € brutto) in der gleitzonenregelung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: theoretisch ist ein beschäftigungsverhältnis mit einem bruttoentgelt von 400,01 €

Antwort von SteffiSt am 18.05.2011, 20:07 Uhr

vielen Dank, ich glaube, das ist das Stichwort: "Gleitzonenregelung", darunter gibts bei Google ne ganze Menge zu lesen.........man muß nur wissen mit welchen Worten man suchen muß...

Dankäääääääää

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß hier jemand, wieviel ich mindestens verdienen muß, damit ich sozialver-

Antwort von Christine70 am 18.05.2011, 20:13 Uhr

also ich verdiene unter 400 euro und zahl eine pauschalsteuer. das sind etwa 3 - 4 euro im monat. ich bin sozialversichert. wird aber nur zu einem teil angerechnet, aber besser als gar nicht versichert.

krankenversichert bin ich über die familienversicherung
wenn mir allerdings während der arbeit was passiert, zahlt mein arbeitgeber.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: theoretisch ist ein beschäftigungsverhältnis mit einem bruttoentgelt von 400,01 €

Antwort von SteffiSt am 18.05.2011, 20:20 Uhr

1. Arbeitsentgelt in Euro: 401,00
2. Voller Sozialversicherungsbeitrag 40,65 %
3. Sozialversicherung in Euro 163,01
4. Arbeitgeberanteil (Hälfte der tatsächlichen Beiträge) 20,33 %
5. Arbeitgeberanteil in Euro 81,52
6. Beitragspflichtige Einnahme 310,51
7. Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung 126,22
8. Vom Arbeitgeber zu tragen 81,52
9. Vom Arbeitnehmer zu tragen 44,70


Nebenrechnung
Rentenversicherung: 19,90 %
Arbeitslosenversicherung 3,30 %
Pflegeversicherung 1,95 %
Krankenversicherung 15,50 %
Voller SV-Beitrag 40,65 %


Arbeitnehmer Arbeitgeber
Anteil Rentenversicherung 21,88 € 39,91 €
Anteil Arbeitslosenversicherung 3,63 € 6,62 €
Anteil Pflegeversicherung 2,14 € 3,91 €
Anteil Krankenversicherung 17,04 € 31,08 €


Ich habe einen Midi-Job-Rechner gefunden, verstehe ich das richtig?

ICH verdiene 356,30 € (401-44,70) (bei einem angenommenem Verdienst von 401 €)
dem ARBEITGEBER würde ich aber insgesamt 482,52 kosten? (401+81,52)
Richtig???

Meine Güte, Lohnbuchhaltung gehörte bisher noch nicht zu meinem Metier.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß hier jemand, wieviel ich mindestens verdienen muß, damit ich sozialver-

Antwort von vallie am 18.05.2011, 20:27 Uhr

die abgeführte pauschalsteuer an die knappschaft haben weder auswirkung auf deine rente noch auf deine arbeitslosenversicherung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß hier jemand, wieviel ich mindestens verdienen muß, damit ich sozialver-

Antwort von Christine70 am 18.05.2011, 20:52 Uhr

und wieso wird das dann angerechnet? ich bekomm ja jährlich einen rentenbescheid. und da steht mein jetziger job angerechnet drin.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

schaut mal auf http://www.minijob-zentrale.de

Antwort von maximiliana am 19.05.2011, 8:31 Uhr

lest Euch mal ein!
Gruss Maximiliana

-Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung
Wichtig: Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Minijobber zu Beginn ihrer Beschäftigung über die Möglichkeit der Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung zu informieren!

Der Arbeitgeber hat für eine versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent (bzw. 5 Prozent bei Privathaushalten) des Arbeitsentgelts zu zahlen.

Hierdurch erwirbt der Arbeitnehmer geminderte Rentenansprüche und Wartezeitmonate. Für Rentner die eine Vollrente wegen Alters beziehen, fällt der Pauschalbeitrag zwar auch an, allerdings wirkt sich dieser nicht mehr positiv auf die Rente aus.

Geringfügig entlohnte Beschäftigte haben die Möglichkeit, durch die Zahlung relativ niedriger eigener Beiträge vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung zu erwerben (Aufstockung). Hierfür muss der Arbeitnehmer schriftlich auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten und erklärt sich damit bereit, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent (bzw. von 5 Prozent bei Privathaushalten) auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 Prozent aufzustocken.

Der Arbeitnehmer hat somit eine Differenz von zur Zeit 4,9 Prozent bzw. 14,9 Prozent selbst zu tragen. Durch den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit unterliegt der Arbeitnehmer dann der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. An dieser Versicherungspflicht und dem Aufstockungsbeitrag ändert sich auch dann nichts, wenn der Arbeitnehmer in seiner Hauptbeschäftigung arbeitslos wird und den Minijob weiterhin ausübt. Eine Kündigung der Aufstockung ist nicht möglich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Weiß hier jemand, wieviel ich mindestens verdienen muß, damit ich sozialver-

Antwort von vallie am 19.05.2011, 8:54 Uhr

auf die rentenhöhe oder auf die wartezeiten?
ich kann dir nur sagen, was mir unser personalleiter gesagt hat. ich hatte sowohl in der elternzeit hier einen minijob, als auch einen neben dem hauptjob.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.